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EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

…nach Österreich; denn nach Artikel 19 Abs. 3 des neuen Abkommens gilt für öffentlich-rechtliche Bezüge, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers gezahlt werden, nicht mehr die Steuerzuteilung an den Kassenstaat (Deutschland), sondern jene des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich…

EAS 3419Arbeitskräfteüberlassung iZm den italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/8/201908.11.2019

…Österreich ansässigen Verein überlassen, der die Förderung des internationalen Verkehrs auf der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig bleibt -, so stellt sich die Frage, ob ihre Vergütungen nach dem DBA-Italien im Tätigkeitsstaat Österreich…

EAS 2005Personalentsendung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/15-IV/4/0204.03.2002

…die bei ihr tätigen Mitarbeiter trägt, sodass hierdurch (Art. 15 Abs. 2 lit. c OECD-MA) die 183-Tage-Klausel unanwendbar wird und Österreich als Tätigkeitsstaat der Mitarbeiter das Besteuerungsrecht erlangt. 04. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

…unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie im Anwendungsbereich des DBA-1954 auf der deutschen Steuerpflicht der Vortragshonorare des deutschen Partners besteht. Die österreichischen Einkommensteuerbescheide des deutschen Gesellschafters…

EAS 1222Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9809.02.1998

…Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Art. 9 (Einkünfte…

EAS 867Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9622.04.1996

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…

EAS 536Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/9405.12.1994

…abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

EAS 1102Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich und Hauptberufstätigkeit für die tschechische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9707.07.1997

…sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung…

EAS 2398Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/0329.12.2003

…dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der OECD zurück, die…

EAS 499Österreichische Musikgruppe mit Gastauftritten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

…Rahmen eines Dienstvertrages mitwirkenden in Österreich ansässigen Orchesterkünstlern zufließen. Ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer des österreichischen Orchesters wäre hingegen mit seinen Einkünften aus in dieser Eigenschaft in Deutschland ausgeübten künstlerischen Tätigkeiten mangels Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 9 (Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat sind identisch) gemäß Art…

EAS 3367Deutsche Fußballtrainer in österreichischer Fußballschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0525-VI/8/201513.10.2015

…den Löhnen der nach Österreich entsandten Trainer auf Grund der durch Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland bedingten, vom OECD-MA abweichenden Besonderheit, wonach in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon abhängt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…gezahlt werden, der nicht im anderen Staat (dh. im Tätigkeitsstaat) ansässig ist. Da diese Bezüge im vorliegenden Fall jedoch von bzw. - was den vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, sind die in lit. b vorgesehenen…

EAS 94Arbeitnehmerentsendungen nach Deutschland aus dem österreichischen Betrieb eines deutschen Unternehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1129/1/1-IV/4/9202.03.1992

…der Inhaber der österreichischen Einzelfirma, der auch zugleich der Inhaber des protokollierten deutschen Unternehmens ist, nicht in Österreich sondern in Deutschland ansässig, steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den nach Deutschland entsandten österreichischen Arbeitskräften nach Art. 9 Abs. 1 DBA ungeachtet der Aufenthaltsdauer dem "Tätigkeitsstaat" Deutschland…

EAS 34311-Monate Dienstnehmerentsendung aus Großbritannien nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/11/1-IV/4/9303.12.1993

…britischen Steuerjahr die 183-Tage-Frist überschritten wird, ist nach OECD-Auffassung unmaßgebend, da es nicht auf die zeitlichen Gegebenheiten im Ansässigkeitsstaat, sondern auf jene im Tätigkeitsstaat ankommt (AÖF Nr. 331/1991). 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1908Arbeitskräftegestellung an die österreichische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/34-IV/4/0103.08.2001

Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…

EAS 595Deutsche Marktbetreuung durch einen angestellten Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 223/2/1-IV/4/9516.03.1995

Schließt eine österreichische Stahlbaugesellschaft mit einem in Berlin ansässigen deutschen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser das österreichische Unternehmen als Handelsvertreter in den neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung…

EAS 190Keine EWR-Auswirkung auf Grenzgänger in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2349/1/1-IV/4/9205.11.1992

…Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…