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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 94

Arbeitnehmerentsendungen nach Deutschland aus dem österreichischen Betrieb eines deutschen Unternehmers

geltende FassungEAS-AuskunftT 1129/1/1-IV/4/92vom 02.03.1992

Wortlaut laut Findok

  Erhält eine österreichische Firma von einer protokollierten deutschen Firma den Auftrag, bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der Lohnabzugsbesteuerung. Dies ergibt sich aus der "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs. 2 des DBA-Deutschland. Artikel 9 Abs. 2 DBA kann mit der vorbeschriebenen Wirkung aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn der "Arbeitgeber" seinen Wohnsitz in Österreich hat. Ist daher der Inhaber der österreichischen Einzelfirma, der auch zugleich der Inhaber des protokollierten deutschen Unternehmens ist, nicht in Österreich sondern in Deutschland ansässig, steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den nach Deutschland entsandten österreichischen Arbeitskräften nach Art. 9 Abs. 1 DBA ungeachtet der Aufenthaltsdauer dem "Tätigkeitsstaat" Deutschland zu. 2. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ArbeitskräfteentsendungAuslandsentsendung183-Tage-FristLohnsteuerLohnsteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerabzugAuslandsbetriebstätteTätigkeitsortArbeitsortAnsässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 1129/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18399
Gültig
02.03.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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