…Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff iSd Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA Schweiz…
…Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht des Schauspieldirektors - dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Denn die Honorare werden offenkundig für eine künstlerische Tätigkeit, zumindest aber für die "Mitwirkung…
…österreichischen Verein für die Mitwirkung an den österreichischen und deutschen Aufführungen auf Werkvertragsbasis verpflichtet, dann unterliegen die hiefür von dem inländischen Verein gezahlten Gagen insoweit der inländischen Besteuerung, als die Tätigkeit der Künstler im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Wurde daher von dem Verein die…
…Zentrum besteht und die Arbeit für den österreichischen Verein im Wege eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsverhältnisses erfolgt. Über diese Frage der Sachverhaltsbeurteilung sollte das Einvernehmen mit dem Finanzamt für Körperschaften in Wien hergestellt werden. Im ersten Fall wären jene Bezugsteile, die auf die inländische Tätigkeit entfallen…
…Seminarveranstaltungen Lehrcharakter aufweisen, der eine über den bloßen Vortrag hinausgehende pädagogische Ausrichtung erfordert, und dass die Honorare von deutscher Seite als Entgelt für eine unterrichtende Tätigkeit gewertet und folglich der deutschen Besteuerung zugeführt werden, hätte zur Folge, dass auf österreichischer Seite gemäß Art. 8 Abs…
… Werden von einem inländischen gemeinnützigen Kulturverein für eine Großveranstaltung 2 Chöre aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5 Mio…
…Grundlage der deutschen Judikatur gilt eine dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung nur für natürliche Personen. Die ausländische Trägerorganisation eines Orchesters (z.B. Verein, Stadtgemeinde) eines in Österreich gastierenden Orchesters darf dann aus dieser Sicht, wenn das DBA nur eine dem Art…
Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…
…Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen - der inländischen Besteuerung unterliegen. Eine Steuererklärungspflicht trifft die einzelnen Schauspieler allerdings nur, wenn ihre inländischen Einkünfte 37.000 S übersteigen (§ 42 Abs. 2 EStG). Falls dem Theater im Rahmen der Mitwirkung an den inländischen Festspielen Räumlichkeiten oder andere Einrichtungen für einen…
…wenn die Einkünfte des Theaters solche aus Gewerbebetrieb sind. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Theater von einer juristischen Person betrieben wird (z.B. ein deutscher Verein, eine deutsche Stadtgemeinde usw.). In einem solchen Fall werden die Grundsätze des "Orchestererlasses" (AÖF Nr…
…sind. Auf der Grundlage der deutschen Judikatur gilt eine dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung nur für natürliche Personen. Die ausländische Trägerorganisation eines in Österreich gastierenden Orchesters (zB Verein, Stadtgemeinde) darf aus dieser Sicht, wenn das DBA nur eine dem Art. 17…
…einem Verein, einer Kapitalgesellschaft, einer ausländischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft) zufließenden Vergütungen dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen. Der Umstand, dass diese Vergütungen unter dem Titel Koproduktionsbeitrag in drei Teilbeträgen zur Auszahlung gelangen, ändert nichts an der inländischen Abzugssteuerpflicht. Wohl ist die Rechtsgrundlage für Teilbeträge, die für…
…Künstlergruppen eines gemeinnützigen Vereins). Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland befreit aber nur dann von der deutschen Besteuerung, wenn österreichische Sportler an deutschen Veranstaltungen teilnehmen; denn es muss deren "Aufenthalt" in Deutschland begünstigt finanziert sein. Bloße Werbeentgelte, die ein österreichischer Sportverein für die Vermarktung von…
…Österreich dar, der zu beschränkter Steuerpflicht führt. Ob dieser inländische Besteuerungsanspruch auch im Geltungsbereich des DBA-Niederlande aufrechterhalten werden kann, hängt davon ab, ob die in diesem Büroraum ausgeübten Tätigkeiten von bloß unterstützender Natur sind. Zutreffendenfalls würde nach Art. 5 Abs. 3 lit. e DBA…
…seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20% der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird. Für die Ermittlung…
…seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen…
…Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens für das US-Unternehmen die Voraussetzung des Art. 5 Abs. 1 DBA, nämlich jene des Bestandes einer "festen Geschäftseinrichtung", nicht erfüllt, sodass diesfalls korrespondierend nationales und internationales Steuerrecht keine beschränkte Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens aufleben lassen. Ist daher die Tätigkeit der PC…
…15 Abs. 1 DBA-Italien das Recht zu, die auf Grund dieses zweiten Dienstvertrages von der italienischen Tochter-GesmbH gezahlten Geschäftsführerbezüge insoweit zu besteuern, als die Tätigkeit für die Bozener Gesellschaft in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3…
…VwGH 29.1.1965, 0202/63). Bezieht daher eine in Österreich aufgrund des Diplomatenstatus bloß beschränkt steuerpflichtige Person Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffend eine im österreichischen Homeoffice ausgeübte Tätigkeit für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber, so sind diese Einkünfte nicht von der Befreiung der Wiener…