…aufbringen müssen und nach herrschender Lehre und Rechtsprechung - wie schon oben ausgeführt - keine Möglichkeit eines Arbeitszimmerkostenabzuges haben. Hinsichtlich der Tätigkeit für Vereine wurden keinerlei Einnahmen erklärt, indem doch der Bw. die bezugsauszahlenden Stellen in einer Liste taxativ angeführt hat und darin ein Verein nicht aufscheint…
…99/14/0301). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass aus rechtsdogmatischer Sicht die Abzugsfähigkeit der strittigen Arbeitsmittel nur bei jenen Einnahmen in Frage kommt, die der Steuerpflichtige aufgrund seiner Tätigkeit für Vereine bzw. Interessensgemeinschaften der genannten Art erzielt. Die Abzugsfähigkeit bei den Pensionseinkünften ist schon allein aufgrund…
…war für die Dauer vom 1.7.2017 befristet bis 30.6.2018 im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Kabinett des ***Arbeitgeber1*** tätig und verfügte dabei über ein eigenes Büro in der ***Gebäude1***. Bis dahin (seit Mitte des Jahres 2016) hatte der Beschwerdeführer eine vergleichbare Tätigkeit…
…soweit sie als angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden könnten und somit vom Vorliegen einer breiten öffentliche Werbewirkung ausgegangen werden könne. Die Sponsorleistung dürfe nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätigkeit stehen. Sei der Verein nur einem kleinen Personenkreis…
…diese jeweils geringer als die angefallenen Ausgaben waren. Da Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn Aufwendungen mit einer Einkünfteerzielung im Zusammenhang stehen, und aus der Tätigkeit für den Verein keine Einkünfte anfallen, sind die Ausgaben auch aus diesem Grunde nicht als Werbungskosten anzuerkennen (Doralt, 4. Aufl.…
…ff) führte der Bf. sachverhaltsbezogen aus: Arbeitgeber des Bf. war die X in Plz1 Wien, AdrX . Im Zeitpunkt des Beginns seiner Tätigkeit für diese Gesellschaft im Oktober 2004 habe sich der ständige Wohnsitz des Bf. in Plz2 Ort2, Adr2 , befunden. © Bf. aus der Beschwerde…
…Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt schriftlich durch den wissenschaftlichen Leiter. ... Tätigkeitsfelder und Berufsaussichten Personal Trainer (angestellt oder freiberuflich), Kurstrainer für eine breite Palette an Stundenformaten, Trainer in Fitnessclubs, Referententätigkeit, Firmenfitnessbetreuer (betriebliche Gesundheitsförderung), Tätigkeit für Vereine oder Institutionen der Erwachsenenbildung, Berater und Betreuer im Wellnessbereich…
…Tz 346 ff) führte der Bf. sachverhaltsbezogen aus: Arbeitgeber des Bf. war die... , AdrAG. Im Zeitpunkt des Beginns seiner Tätigkeit für diese Gesellschaft im Oktober 2004 habe sich der ständige Wohnsitz des Bf. in PLZ2 Ort3, Adr2, befunden. © Bf. aus der Beschwerde: „Die Tätigkeitsschwerpunkte…
…anerkannte die angeführten beantragten Aufwendungen nicht als Werbungskosten, da nach Ansicht der belangten Behörde Repräsentationsaufwendungen vorliegen. 3. Mitgliedsbeiträge Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge für Vereine in der Gemeinde des Bf. wurden im Jahr 2018 in Höhe von EUR 299,00, im Jahr 2019 EUR 236,00 und…
…Vereinssitz, eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks, die für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel, Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder, die Organe des Vereins und ihre Aufgaben…
…bleiben dabei außer Ansatz), besteht auch keine Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG 1988 (siehe auch EStR 2000 Rz 8311a). 773 Bei Tätigkeit für mehrere Vereine stehen die pauschalen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten für jede Vereinstätigkeit separat zu. Liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, steht das Pauschal von…
…Tätigkeiten, die sich vom Tätigkeitsbereich der Dienstnehmer/lnnen klar unterscheiden würden und auf einen entsprechenden Erfolg (Ziel- statt Dauerschuldverhältnis) ausgerichtet seien. - Vereine Hier handle es sich ebenfalls um rechtlich wie organisatorisch von der Bf unabhängige Rechtsträger, die auf Grund der Statuten und spezifischen Interessen für…
…aus den berufsspezifischen Aufgaben für ärztliches und pflegerisches Personal ergeben würden, nicht beigebracht worden. Nach übereinstimmenden Angaben von diversen Mitarbeitern des [Krankenhaus] seien mit den Zahlungen der Vereine Überstundenleistung bzw. Zusatzdienste abgegolten worden, welche von den "begünstigten" Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für das [Krankenhaus…
…sowie um Autowracks als Ersatzteillager für die eigenen PKWs gehandelt habe, hielte der Prüfer entgegen, dass das aufgefundenen Warenlager weit über den Eigenbedarf hinausgehe, was auch auf den aufgenommenen Photos ersichtlich sei. Auch die Tätigkeit für den B-Verein und die A-Gemeinschaft könne ein…
…4. Als Abgeltung für die Tätigkeit wären Taggelder und Fahrtkostenersätze vereinbart gewesen (beides nicht steuerpflichtig). Die Höhe der Taggelder sei in den Vereinsrichtlinien festgelegt und sei anhand der geführten Stundenlisten abgerechnet worden. Im Krankheitsfall hätte es keinerlei Fortzahlung der Abgeltung gegeben. Der Verein hätte mit…
…ist nur solange gestattet, als die Tätigkeit des Vereines in der F-Straße ausgeführt wird". 1.3.2. Der Unabhängige Finanzsenat nimmt für die rechtliche Beurteilung den folgenden Sachverhalt als erwiesen an Die Bw. war in den berufungsgegenständlichen Jahren nebenberuflich auf Basis einer am 1…
…Trainerin die Merkmale eines, für die selbständige Tätigkeit typischen, Unternehmensrisikos. Die Kurse der Bw. wurden unter Zugrundelegung eines Stundenplanes abgehalten. Die Erstellung dieses Stundenplanes erfolgte jedoch nach Abstimmung mit der Bw.. Die Tatsache, dass dieser Stundenplan öffentlich, etwa auf der Homepage des Vereins, zugänglich war…
…dem Zusatz LX ist nur solange gestattet, als die Tätigkeit des Vereines in der F-Straße 10 ausgeführt wird" 1.3.2. Der Unabhängige Finanzsenat nimmt für die rechtliche Beurteilung den folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Die Bw. war in den berufungsgegenständlichen Jahren nebenberuflich auf…
…Beschwerdeführer machte im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Lehrer die oben angeführten Beträge als Werbungskosten geltend (siehe Aufstellung "Sonderausgaben und Werbungskosten 2014" sowie die vorgelegten Rechnungen, Belege und Teilnahmebestätigungen). Das "Seminar-1" stellt nach eigener Darstellung des Verbandes_A die "Österreichs beliebteste Fortbildung für Vereine…
…die vorwiegend für den Verein als Geschäftsführerin und als pädagogische Leiterin mit jeweils 20 Wochenstunden tätig war. Die Bezahlung der vereinbarten Honorare erfolgte in Raten nach Vorhandensein der erforderlichen Mittel. Zu Beginn der Tätigkeit war eine Reihe von verschiedensten Kursen entsprechend den Statuten geplant und…