Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1030
Inländisches Büro eines niederländischen Sportorganisators
geltende FassungEAS-Auskunft04 3682/3-IV/4/97vom 03.03.1997
Wortlaut laut Findok
Ist eine niederländische
Management-Kapitalgesellschaft von einem inländischen Sportverein damit
beauftragt, 14tägige Veranstaltungen zu vermarkten und zu betreuen, wobei
in den Anlagen des inländischen Sportvereins ganzjährig und kostenlos
ein Büroraum bereitgestellt wird, dann stellt dieser Büroraum nach
inländischem Recht eine Betriebstätte der ausländischen
Managementgesellschaft in Österreich dar, der zu beschränkter
Steuerpflicht führt. Ob dieser inländische Besteuerungsanspruch auch
im Geltungsbereich des DBA-Niederlande aufrechterhalten werden kann, hängt
davon ab, ob die in diesem Büroraum ausgeübten Tätigkeiten von
bloß unterstützender Natur sind. Zutreffendenfalls würde nach
Art. 5 Abs. 3 lit. e DBA-Niederlande keine inländische Betriebstätte
gegeben sein. Es wird daher zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang die
Dienstleistungen der Managementgesellschaft (Bemühen um Sponsoren;
weltweite Fernsehkoordination; Kontaktherstellung mit internationalen
Organisationen, Sportlern und deren Agenten; Beratung des inländischen
Vereins hinsichtlich der Zusammenkünfte mit internationalen Organisationen
und von Public Relations; Festlegung der Eintrittskartenpreise, Sponsorpakete
und der Werbungsaktivitäten in den Sportanlagen, usw.) unter Nutzung der
inländische Büroräumlichkeiten erfolgen.
Sollte im Zweifelsfall von Parteienseite vorgetragen
werden, dass in einem solchen Fall keine inländische Betriebstätte
vorliegt, müsste jedenfalls noch untersucht werden, ob diese Beurteilung
auch auf niederländischer Seite korrespondierend wahrgenommen wird. Dies
könnte durch einen niederländischen Besteuerungsnachweis dokumentiert
werden, aus dem zweifelsfrei erkennbar ist, dass sämtliche von dem
inländischen Sportverein geleisteten Entgelte in den Niederlanden
steuerwirksam als Betriebseinnahme erfasst worden sind.
03.
März 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3682/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14688
- Gültig
- 03.03.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF