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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 835

Inlandsauftritt einer niederländischen gemeinnützigen Blasmusikkapelle

geltende FassungEAS-AuskunftH 44/1-IV/4/96vom 08.03.1996

Wortlaut laut Findok

  Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann kann davon ausgegangen werden, dass dann, wenn sämtliche niederländischen Steuerpflichtigen (der Verein und die Mitglieder der Kapelle) nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG einen Antrag auf Durchführung einer Veranlagung auf "Nettobasis" stellen würden, keine österreichische Einkommensteuer/Körperschaftsteuer anfiele. Unter solchen Gegebenheiten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn zur Vermeidung eines mit einer sparsamen Administration unvereinbaren Verwaltungsaufwandes der Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterbleibt. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Fragen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass diese derzeit aus innerorganisatorischen Gründen nicht in das EAS-Verfahren miteingebunden werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie internationale Steuerfälle betreffen. 8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastspielMusikerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungUnterhaltungsdarbietungenVeranlagungAntragsveranlagungUnterhaltungsdarbietungGastspielvergütung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 44/1-IV/4/96
Stammnummer
16211
Gültig
08.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF