RIS AI
40 Treffer1382 msnur geltende Fassungen
EAS 119Investitionen in den UdSSR-Nachfolgestaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/7-IV/4/9228.04.1992

Die Frage, ob Investitionen in den Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis…

EAS 122Russisches Orchestergastspiel in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1130/2/1-IV/4/9205.05.1992

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten (ausgenommen…

EAS 62Benefizkonzerte eines ukrainischen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 430/1/1-IV/4/9130.12.1991

Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…

EAS 643Nach Zuzug zufließende Provisionseinnahmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…

EAS 2934Auslandsunternehmensverkauf durch den Stifter an seine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0096-IV/4/200825.01.2008

Der Wertzuwachs, der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine…

EAS 1302Gastprofessoren aus Russland und aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 307/1-IV/4/9820.07.1998

…Art. 11 Z 4 lit. a des mit der seinerzeitigen Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich. Wird auch ein in den USA lebender Gastprofessor mit österreichischer Staatsbürgerschaft zu dieser Hochschulveranstaltung eingeladen, dann ist für ihn Steuerpflicht in Österreich gegeben (Art. 15 Abs. 1…

EAS 1278Vergabe von Übersetzungsaufträgen an einen in der Ukraine lebenden Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9822.06.1998

Übernimmt ein in der Ukraine ansässiger Übersetzer von einem österreichischen Unternehmen Übersetzungsaufträge, die größtenteils in der Ukraine, teilweise aber auch in Österreich ausgeführt werden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Honorare gemäß Artikel 11 des DBA-Ö/UdSSR der ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann…

EAS 1254Preisgelder für Auslandstennisturniere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/2-IV/4/9804.05.1998

Erzielt eine in Österreich ansässige Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

…in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung dann freizustellen, wenn der Aufenthalt in der Sowjetunion insgesamt länger als 183 Tage dauert…

EAS 31Anmietung sowjetischer Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 969/2/1-IV/4/9103.10.1991

…Umsatzsteuerpflicht hinzu. Der bloße Umstand, dass die vom Sporttrainer bezogenen Vergütungen nicht unmittelbar aus der Sowjetunion überwiesen sondern von einer dritten Person in Österreich ausbezahlt werden, vermag keine Steuerabzugpflicht für diese bloße Zahlstelle zu begründen. Stellt die sowjetische Agentur auch Sportler zur Verfügung, die in…

EAS 24Mehrmalige Arbeitskräfteentsendung in die UdSSR/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3176/1/1-IV/4/9128.08.1991

Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR wird das Besteuerungsrecht an Einkünften natürlicher Personen, die in Österreich ansässig sind, nur dann der UdSSR zugeteilt, wenn sich diese Personen dort länger als 183 Tage aufhalten. Nur in diesem Fall tritt daher nach Maßgabe des Abkommens…

EAS 21Projektleiter auf sowjetischen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/9129.08.1991

Werden österreichische Arbeitskräfte an eine sowjetische Baustelle eines österreichischen Unternehmens entsandt, so steht der UdSSR gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-UdSSR ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn die Baustelle eine Dauer von 24 Monaten überschreitet. Diese Bestimmung ist jedoch nicht so auszulegen, dass sie…

EAS 60Hotelbauprojekte in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 790/2/1-IV/4/9116.12.1991

…Verhältnis zu allen Republiken angewendet, die auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR bestehen. Gesonderte Berechnung der Baustellenfrist für jeden am Bauvorhaben Beteiligten: Werden auf einer Baustelle auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sowohl ein österreichischer Generalunternehmer als auch österreichische Subunternehmer tätig, so ist für jeden…

EAS 153Baustellencampbetrieb in Weißrussland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9207.08.1992

  Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…

EAS 207Kapitalbeteiligungen in Russland über österreichische Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2104/1/1-IV/4/9203.12.1992

…für den zypriotischen Partner die Ansässigkeitsvoraussetzung im Sinn des DBA mit der seinerzeitigen Sowjetunion in Österreich nicht erfüllt. Sein Anteil an den russischen Gewinnausschüttungen genießt daher durch das zwischen Österreich und der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene DBA keinen Abkommensschutz. Wohl ist aber auf den zypriotischen Partner…

EAS 201Russisches Vorstandsmitglied einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2761/2/1-IV/4/9226.11.1992

…österreichischen Aktiengesellschaft, das sich nur fallweise auf österreichischem Staatsgebiet aufhält, unterliegt nach Artikel 11 des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit den bezogenen Vorstandsvergütungen der inländischen Besteuerung, wenn die Summe der Aufenthaltstage in Österreich innerhalb des Zeitraumes der Ausübung der Vorstandstätigkeit 183 übersteigt. Für die…

EAS 248Aufsichtsratstätigkeit bei einem russischen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/13/1-IV/4/9315.03.1993

Übt eine in Österreich ansässige Person die Funktion eines Aufsichtsrates in einem russischen Unternehmen aus, so steht das Besteuerungsrecht an den Aufsichtsratsvergütungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-UdSSR Österreich zu; eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn die Tätigkeit eine 183 Tage übersteigende Aufenthaltsdauer…

EAS 246183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/9313.03.1993

  Die von der OECD-Staatengemeinschaft als richtig erkannte Berechnungsmethode für die Ermittlung der 183-Tage-Frist bei Arbeitnehmerauslandsentsendungen, die mit BMF-Erlass vom 18. November 1991, AÖF Nr. 331/1991, veröffentlicht wurde, wird von Österreich auch in jenen Abkommen angewendet, die mit Nicht-OECD…

EAS 267Baustellenfristüberschreitungen in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 644/12/1-IV/4/9314.05.1993

Entsprechend einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der UdSSR, kundgemacht mit Erlass vom 18. April 1988, AÖF Nr. 193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen…