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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1302

Gastprofessoren aus Russland und aus den USA

geltende FassungEAS-AuskunftL 307/1-IV/4/98vom 20.07.1998

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Russland ansässiger Professor von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von zwei Wochen zur Abhaltung von Gastvorlesungen eingeladen, besteht gemäß Art. 11 Z 4 lit. a des mit der seinerzeitigen Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich. Wird auch ein in den USA lebender Gastprofessor mit österreichischer Staatsbürgerschaft zu dieser Hochschulveranstaltung eingeladen, dann ist für ihn Steuerpflicht in Österreich gegeben (Art. 15 Abs. 1 des DBA-USA vom 31.5.1996). Bei Geltendmachung dieser Steuerpflicht wird festzustellen sein, ob der Gastprofessor in Österreich noch über einen Zweitwohnsitz verfügt. Denn darnach bestimmt sich, ob die Lohnsteuer gem. § 70 Abs. 2 Z 2 iVm § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nach den Regeln für beschränkt Steuerpflichtige mit 20% oder gem. §§ 66 ff EStG 1988 nach den Regeln für unbeschränkt Steuerpflichtige mit progressiven Sätzen zu erheben ist. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastvorlesungenZweitwohnsitz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 307/1-IV/4/98
Stammnummer
29988
Gültig
20.07.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF