Wird ein in Russland ansässiger Professor von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von zwei Wochen zur Abhaltung von Gastvorlesungen eingeladen, besteht gemäß Art. 11 Z 4 lit. a des mit der seinerzeitigen Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich. Wird auch ein in…
…gekommen sein mag, kann hier weder eine überwiegende berufliche Veranlassung noch ein Werbezweck und auch keine Geschäftsfreundebewirtung erblickt werden. Die Bewirtung der Vortragenden als eine Art "Honorar" im Rahmen von – unentgeltlichen – Gastvorlesungen (Workshops) an der A-Universität stellt ebenfalls keine abzugsfähigen Repräsentationskosten dar. Gemäß den…
…er insbesondere ökonomische Fragestellungen mit überdurchschnittlicher Genauigkeit ergründen konnte. Herr ... hat im Rahmen von Gastvorlesungen namhafter Professoren und Wissenschafter im Bereich der Naturwissenschaft sein Interesse für (Zahn)Medizin und Heilkunde entdeckt. Folglich wird er sich für die Aufnahmeprüfung an der Zahnmedizinischen Universität Wien vorbereiten und…
…Verkauf an Dritte 2010 würden der Summe aus den Jahren 2006 – 2009 entsprechen. Zur Frage nach einem Nachweis der Behauptung eines Zusammenhang des Buches mit der eventuellen Übernahme eines Lehrstuhles an einer Universität: Es habe lediglich Gespräche über die Durchführung von Gastvorlesungen an Universitäten gegeben…
…auf ihre berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat. Diese Gespräche dienten in erster Linie zur Kontaktpflege und können daher nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht als abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. Was die Bewirtung im Rahmen von - unentgeltlichen - Gastvorlesungen betrifft, wurde ebenfalls der Werbezweck nicht nachgewiesen…
…Rahmen des Projektes XXX | 13.05.2001 | 334,00 | Pr.Sie. , als einer der großen Experten des internationalen Kulturgüterschutzes, im Rahmen einer Gastvorlesung internationaler Kulturgüterschutz | 11.06.2001 | 2.024,00 | Der Kooperationspartner, Paris V, Universität rne des Cartes…
…ihre berufliche Tätigkeit bezogenen Leistungsinformation geboten hat. Diese Gespräche dienten in erster Linie zur Kontaktpflege und können daher nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht als abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. Was die Bewirtung im Rahmen von - unentgeltlichen - Gastvorlesungen betrifft, wurde nach Ansicht des Berufungssenates ebenfalls der…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…