Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…da darin nicht die betriebliche Tätigkeit der Muttergesellschaft, sondern jene der Tochtergesellschaft ausgeübt wird (siehe im Übrigen auch EAS 1979 betreffend eine regelmäßige 4-monatige Anmietung österreichischer Hotels durch tschechische Reisebüros). Das Büro der beiden Mitarbeiter des irischen Unternehmens bildet damit ebenfalls einen Teil der…
Wurden bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft die angefallenen Reisekosten in Kanada nicht als Abzugspost berücksichtigt, dann schließt dies nicht aus, dass diese Kosten bei der steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich…
Schweizerische Reisebüros, die ohne Einschaltung inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1…
…von tschechischen Reisebüros inländische Hotels jährlich für etwa 3 bis 4 Monate zur Gänze angemietet, und dienen diese Räumlichkeiten dazu, dass die tschechischen Reisebüros darin ihre Touristen unterbringen und betreuen können (ist der Fall daher so zu sehen, dass von den tschechischen Reisebüros in diesen…
Übernehmen österreichische Veranstalter aus Anlass des Engagements ausländischer Künstler deren inländische Reise- und Aufenthaltskosten, dann sind diese Aufenthaltskosten in die Bemessungsgrundlage für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen (Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984). Veranstalter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur den Nettobetrag…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an…
…zu sehen, dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies durch eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann wird hierdurch eine inländische Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979). Das deutsche Reisebüro unterliegt mit den inländischen Betriebstättengewinnen der…
…Personen kein Schwellenwert für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht vorgesehen. Wird einem aus beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die Hotelunterbringung und die Reisekosten der mit dem Gastauftritt befassten Personen gewährt…
…Veranstalter übernommenen Reise-, Hotel- und Cateringkosten hinzugerechnet werden müssen. Norwegische Künstlerin: Im Fall der in Norwegen ansässigen Künstlerin ist gemäß Artikel 17 Abs. 1 des DBA-Norwegen der 20%ige Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 in Österreich vorzunehmen, wobei ebenfalls die vom Veranstalter übernommenen Reise-…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
Werden von einer österreichischen Reisebüro-GmbH im Ausland ansässige Künstler zur Mitwirkung an den Auslandsreiseveranstaltungen dieser österreichischen GmbH verpflichtet, so unterliegen die an die ausländischen Künstler gezahlten Entgelte der 20-prozentigen Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988, weil deren Leistungen entgeltlich der österreichischen GmbH gegenüber erbracht…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
…wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5 Mio. und in der Zahlung eines Taschengeldes an die insgesamt 94 Ensemblemitglieder (je 1.000 ATS pro Person) von insgesamt ATS 94.000…
…Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu betreuen, dann unterliegen die Arbeitslöhne dieses Produktmanagers der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, wenn der Aufenthalt…
…die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten durch die auftraggebende GmbH (Abschn. 106 Abs. 4 der ESt-RL 1984). Daher ist der Steuerabzug selbst dann vorzunehmen, wenn die Gastvortragenden kein bar ausgezahltes Honorar beziehen, sondern wenn ihnen lediglich die Reise- und Nächtigungskosten von der GmbH ersetzt…
…Demzufolge ist die inländische Betriebs-GmbH verpflichtet, nach § 99 EStG vom vollen Betrag der Einnahmen (einschließlich Sachleistungen, wie z.B: die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten; siehe Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984) den 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Allerdings hat der tschechische Theaterbetreiber die…
…auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen wurde, dann ist im gegebenen Zusammenhang folgendes zu beachten: Die in der Schweiz und in den Niederlanden…
…Vergütungen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (einschließlich z.B. vom Veranstalter übernommener Reise- und Unterkunftskosten : Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschn. 106 Abs. 4). Die Einkünfte…