Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1994
Lettischer Kammerchor
geltende FassungEAS-AuskunftF 493/1-IV/4/02vom 01.03.2002
Wortlaut laut Findok
Wird
ein lettischer Kammerchor zur Abhaltung eines österreichischen Konzertes
verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro
Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären,
wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine
juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von einem Verein oder einer
Stadtgemeinde, einer anderen öffentlichen Einrichtung oder einem anderen
körperschaftlich organisierten Rechtsträger unterhalten wird, dann
kann gemäß AÖFV. Nr. 111/1999 von der Vornahme des Steuerabzuges
nach § 99 EStG Abstand genommen werden, wenn einerseits eine Erklärung
der einzelnen Chormitglieder vorgelegt wird, dass ihre österreichischen
Nettoeinkünfte im Kalenderjahr den Schwellenwert für den Eintritt in
die österreichische beschränkte Einkommensteuerpflicht von ATS 50.000
(3.640 Euro) nicht überschreiten; andererseits müsste aber auch eine
Erklärung der Trägerkörperschaft des Chores vorliegen, dass
dieser aus dem Konzert keine Einkünfte verbleiben. Denn anders als bei den
natürlichen Personen ist bei juristischen Personen kein Schwellenwert
für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht
vorgesehen.
Wird einem aus
beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten
Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die
Hotelunterbringung und die Reisekosten der mit dem Gastauftritt befassten
Personen gewährt, so wird hierdurch der gemäß Erlass AÖFV.
Nr. 111/1999 vorgesehene Grenzbetrag von ATS 6.000 pro Chormitglied nicht
überschritten.
01.
März 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 493/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2051
- Gültig
- 01.03.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF