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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1979

Wiederholte saisonale Hotelanmietungen durch tschechische Reisebüros

geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/1-IV/4/02vom 10.01.2002

Wortlaut laut Findok

  Werden von tschechischen Reisebüros inländische Hotels jährlich für etwa 3 bis 4 Monate zur Gänze angemietet, und dienen diese Räumlichkeiten dazu, dass die tschechischen Reisebüros darin ihre Touristen unterbringen und betreuen können (ist der Fall daher so zu sehen, dass von den tschechischen Reisebüros in diesen Räumlichkeiten aktive gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies durch eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann werden hierdurch inländische Betriebstätten der tschechischen Reisebüros begründet. Wohl ist es im Allgemeinen so, dass der Bestand einer Betriebstätte voraussetzt, dass man über die Geschäftseinrichtungen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit verfügt, wobei sich international die Auffassung durchsetzt, dass dies Dauerhaftigkeit ab einer Zeitspanne von 6 Monaten erfüllt ist (EAS 1973). Doch wird im Update 2002 des OECD-Kommentars zum Musterabkommen auch dargelegt, dass bei wiederkehrenden Nutzungen von Einrichtungen diese auch bei kürzeren Nutzungsdauern Betriebstätteneigenschaft annehmen. Diese Auffassung wird auch für Tschechien als OECD-Mitgliedstaat von rechtlicher Relevanz sein. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

wiederholte saisonale Hotelanmietungentschechische ReisebürosSubauftragnehmerdauerhafte Geschäftseinrichtung6-Monats-Fristwiederkehrende Nutzungen von Einrichtungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4702/1-IV/4/02
Stammnummer
2037
Gültig
10.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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