Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1979
Wiederholte saisonale Hotelanmietungen durch tschechische Reisebüros
geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/1-IV/4/02vom 10.01.2002
Wortlaut laut Findok
Werden von tschechischen Reisebüros inländische
Hotels jährlich für etwa 3 bis 4 Monate zur Gänze angemietet, und
dienen diese Räumlichkeiten dazu, dass die tschechischen Reisebüros
darin ihre Touristen unterbringen und betreuen können (ist der Fall daher
so zu sehen, dass von den tschechischen Reisebüros in diesen
Räumlichkeiten aktive gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies
durch eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann werden
hierdurch inländische Betriebstätten der tschechischen Reisebüros
begründet.
Wohl ist es im Allgemeinen so, dass der Bestand einer
Betriebstätte voraussetzt, dass man über die
Geschäftseinrichtungen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit verfügt,
wobei sich international die Auffassung durchsetzt, dass dies Dauerhaftigkeit ab
einer Zeitspanne von 6 Monaten erfüllt ist (EAS 1973). Doch wird im Update
2002 des OECD-Kommentars zum Musterabkommen auch dargelegt, dass bei
wiederkehrenden Nutzungen von
Einrichtungen diese auch bei kürzeren Nutzungsdauern
Betriebstätteneigenschaft annehmen. Diese Auffassung wird auch für
Tschechien als OECD-Mitgliedstaat von rechtlicher Relevanz sein.
10.
Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
wiederholte saisonale Hotelanmietungentschechische ReisebürosSubauftragnehmerdauerhafte Geschäftseinrichtung6-Monats-Fristwiederkehrende Nutzungen von Einrichtungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4702/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2037
- Gültig
- 10.01.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF