Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2044
Anmietung eines Hotels als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftZ 221/1-IV/4/02vom 29.04.2002
Wortlaut laut Findok
Wird von einem deutschen Reisebüro
ein inländisches Hotel zur Gänze angemietet und dienen die
Räumlichkeiten des Hotels dazu, dass das deutsche Reisebüro darin
seine Touristen unterbringen und betreuen kann (ist der Fall daher so zu sehen,
dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive
gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies durch eigene Dienstnehmer oder
durch Subauftragnehmer geschehen), dann wird hierdurch eine inländische
Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979).
Das deutsche Reisebüro unterliegt mit den
inländischen Betriebstättengewinnen der 34-prozentigen
österreichischen Körperschaftsteuer. Im Verlustfall fällt keine
österreichische Mindestkörperschaftsteuer an, da diese nur von
unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften erhoben wird.
29. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Z 221/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33457
- Gültig
- 29.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF