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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2044

Anmietung eines Hotels als Betriebstätte

geltende FassungEAS-AuskunftZ 221/1-IV/4/02vom 29.04.2002

Wortlaut laut Findok

Wird von einem deutschen Reisebüro ein inländisches Hotel zur Gänze angemietet und dienen die Räumlichkeiten des Hotels dazu, dass das deutsche Reisebüro darin seine Touristen unterbringen und betreuen kann (ist der Fall daher so zu sehen, dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies durch eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann wird hierdurch eine inländische Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979). Das deutsche Reisebüro unterliegt mit den inländischen Betriebstättengewinnen der 34-prozentigen österreichischen Körperschaftsteuer. Im Verlustfall fällt keine österreichische Mindestkörperschaftsteuer an, da diese nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften erhoben wird. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Hotelsgewerbliche Leistungenbetriebstättenbegründende TätigkeitReisebüros

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Z 221/1-IV/4/02
Stammnummer
33457
Gültig
29.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF