…die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen…
…Die französische Kapitalgesellschaft ist sonach mit den erzielten Gewinnanteilen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Der Fall wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn nach inländischem Recht der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft gegeben wäre, da in diesem Fall die Gewinnanteile auf der Grundlage von Art…
…die auf einem gepachteten Grundstück ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Tankstelle errichtet, wobei die Tankstelle und die Tiefgarage von der Kommanditgesellschaft selbst betrieben und die Geschäftsräumlichkeiten des Einkaufszentrums an Interessenten vermietet werden, so unterliegen die aus diesen Beteiligungen erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-Ungarn…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
…von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist des § 32 Z. 3 EStG eine Rückzahlung auf…
…der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat (EAS 1454). Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise ist auch die Frage der steuerrechtlichen Behandlung einer nach rumänischen Recht errichteten Personengesellschaft (S.N.C. oder S.C.S.) bzw. ihrer Gesellschafter zu beurteilen. Gewinnanteile, die ein in…
…Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein (EAS 2248). Da im DBA-Kanada eine internationale Doppelbesteuerung durch das Anrechnungsverfahren beseitigt wird, unterliegen die - nach österreichischem Recht zu ermittelnden - Gewinnanteile an der kanadischen Personengesellschaft der österreichischen Besteuerung; dazu gehören auch Veräußerungsgewinne (capital gains)…
…innerstaatliche Recht des Quellenstaats bewirkte Qualifikation der Einkünfte kann jedoch keine Auswirkungen auf die Besteuerung in Österreich zeitigen. Erfolgt daher die Zurechnung der Einkünfte an die Gesellschafter nach bulgarischem Recht erst in der zweiten Ebene aus Anlass der als Gewinnausschüttung qualifizierten Überweisung des Gewinnanteils an…
…zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger…
…Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art. 24 Abs. 4 DBA-Niederlande nicht zur Steuerfreistellung in Österreich, sondern verpflichtet lediglich zur Anrechnung der niederländischen Steuer auf die österreichische…
…in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen derzeit noch an der bisherigen (auf Art. 3 Abs. 2 DBA-CSSR abgestützten) Auslegung fest, derzufolge der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischem Recht (unter…
…Verständigungsverfahrens herausstellen, daß die Schweiz auf Grund ihres innerstaatlichen Rechts gezwungen ist, den Geschäftsbereich der KG als gewerblich einzustufen und aus diesem Grund ohne Verletzung des DBA-Ö/Schweiz das Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Artikel 7 des Abkommens in Anspruch nehmen mußte, dann wäre…
…Besteuerung überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die niederländische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters einer offenen niederländischen C.V. nach österreichischem inländischen Recht bereits im Jahr ihres Entstehens…
…österreichischen Besteuerung überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die tschechische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters einer tschechischen Kommanditgesellschaft nach österreichischem inländischen Recht bereits im Jahr ihres Entstehens der…
…in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen derzeit noch an der bisherigen (auf Art. 3 Abs. 2 DBA-CSSR abgestützten) Auslegung fest, derzufolge der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischen Recht (unter…
…nach österreichischem Recht stattfindende Beurteilung der Gewinnausschüttung als steuerneutrale Entnahme zu keiner inländischen Steuerpflicht führen kann (EAS 2683, EAS 3018, EAS 3040). EAS 1828 und EAS 2375 stehen mit dieser Konzeption nicht nur nicht im Widerspruch, sondern bestätigen sie. Denn durch den Hinweis auf Beispiel…
…Österreichs; wobei sich allerdings die steuerliche Erfassbarkeit ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichem Recht richtet. Nach Auffassung des BM für Finanzen liegt in dem beschriebenen Sachverhalt kein Fall vor, der dem Artikel 10 des Abkommens unterstellt werden kann und Deutschland auf dieser Grundlage ein Besteuerungsrecht vermittelt. Dies…
…entbinden, das Besteuerungsverfahren nach inländischem Recht ablaufen zu lassen und demzufolge eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für alle Partner vorzunehmen. Legt man das Abkommen unter solchen Gegebenheiten so aus, dass es nun untersagt, die Gewinnteile der nicht im österreichischen Büro tätig gewesenen Partner zu besteuern…
…Gewinnausschüttung nicht davon abhängen, wie diese Vorgänge im Rechnungswerk der ausländischen Gesellschaft dargestellt worden sind. Der Begriff der "Gewinnanteile" im Sinn des § 10 Abs. 2 lit. a KStG. ist nicht nach ausländischem Recht, sondern aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße Kapitalrückführung…
…ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise ist auch die Frage der steuerrechtlichen Behandlung einer nach slowenischem bzw. kroatischem Recht errichteten Kommanditgesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter zu beurteilen. Gewinnanteile, die ein in Österreich ansässiger und…