Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2248
Beteiligung an einer kanadischen "limited partnership"
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/7-IV/4/03vom 03.03.2003
Wortlaut laut Findok
Die steuerliche Behandlung
ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage
eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als
Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer
Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der
steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu
entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem
Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756).
Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem
Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften
vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein. Österreichisches
Steuerrecht ist hierbei nicht nur für die Frage maßgebend, ob die
Einkünfte der ausländischen Gesellschaft den inländischen
Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sind, sondern ist auch bei der Beurteilung
heranzuziehen, welcher Art die bezogenen Einkünfte sind und in welcher
Höhe sie zuzurechnen sind.
Betreibt die kanadische Gesellschaft nicht nur
Liegenschaftsvermietung und Kapitalveranlagung, sondern ist sie auch gewerblich
tätig, dann ordnet diese gewerbliche Tätigkeit die Einkünfte der
Personengesellschaft insgesamt den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Denn
nur eine Personengesellschaft, die
ausschließlich eigenes
Kapitalvermögen oder eigenes unbewegliches Vermögen nutzt, erzielt
für ihre Gesellschafter außerbetriebliche Einkünfte (EStR 2000
Rz 6015).
Damit fällt aber folglich auch der gesamte
Gewinnanteil der österreichischen Gesellschafter der kanadischen
Personengesellschaft unter die Zuteilungsregel des Artikels 7 des DBA-Kanada. Da
in dem Abkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen
Doppelbesteuerung angewendet wird, sind beide Staaten steuerberechtigt, wobei
die in Kanada erhobene kanadische Steuer auf die österreichische
Einkommensteuer anzurechnen ist.
03.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
limited partnershipTypenvergleichvergleichbare GesellschaftsformenMitunternehmerschaftgewerbliche TätigkeitEinkünftezurechnungZuteilungsregelGewinnanteileAnrechnungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/7-IV/4/03
- Stammnummer
- 36210
- Gültig
- 03.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF