…Einkünften wahr, kann dies auch dann keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens darstellen, wenn nach österreichischem Recht den Räumlichkeiten der Besitz-KG keine Betriebstätteneigenschaft zuzumessen wäre. Nimmt Deutschland solcherart aus zwingender Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechtes in voller Übereinstimmung mit Abkommensrecht Besteuerungsrechte in Anspruch, dann ist…
Die österreichische Tochtergesellschaft einer amerikanischen Gesellschaft kann unter besonders gelagerten Umständen eine Betriebstätte für das amerikanische Mutterunternehmen in Österreich darstellen. Nämlich dann, wenn die Tochtergesellschaft über ihren eigenen Wirkungsbereich hinausgeht und wenn in ihren Räumen für das amerikanische Mutterunternehmen Tätigkeiten entfaltet werden, die betriebstättenbegründend wirken…
…Nur vorsorglich ist beizufügen, dass dann, wenn einem in Ungarn tätigen Dienstnehmer Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung stehen, das Vorliegen einer Verkaufsvollmacht nicht Voraussetzung für die Annahme einer ungarischen Betriebstätte ist. Liegt eine ungarische Betriebstätte vor, dann sind die der ungarischen Betriebstätte…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…
…einen Teil ihrer Aktivitäten nach Österreich, wobei 5 Österreicher als Lüftungszeichner und Projektleiter angestellt werden, begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der auf die Betriebstättenaktivitäten entfallende Gewinn der schweizerischen AG in der…
…sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschen Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
…sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden…
Richtet eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4 Monate in der Wintersaison), so ist zunächst festzustellen, ob dem portugiesischen Unternehmen hiezu inländische Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist kaum vorstellbar, dass eine derart intensive Betätigung in Österreich…
…sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschem Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine…
…5 DBA-Frankreich begründet. Denn eine Nutzung inländischer Räumlichkeiten für einen Zeitspanne von nur 2 Monaten ist nur vorübergehender Natur und erfüllt im allgemeinen nicht das für die Annahme einer Betriebstätte erforderliche Merkmal der Dauerhaftigkeit (Z 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
Beabsichtigt der in Vorarlberg ansässige Inhaber einer Handelsagentur, bei einem schweizerischen Geschäftsfreund ein Zimmer anzumieten, um von dort aus das Geschäft mit den schweizerischen Kunden weiter zu betreiben, dann könnte hiedurch eine schweizerische "Betriebstätte" begründet werden, die dazu führt, dass jene Gewinnteile, die dieser Betriebstätte…
Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
…sachgerecht und ist rechtlich daher auch nicht vorgesehen. Denn eine zur inländischen Steuerpflicht führende Betriebstätte würde zweifelsohne dann vorliegen, wenn das liechtensteinische Unternehmen in Österreich über Räumlichkeiten verfügt, in denen österreichische Kunden (Endverbraucher oder Händler) Bekleidung kaufen können. Wenn nun in einem solchen Fall der…
…so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur…
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, bei seinem in drei Räume unterteilbaren Saal täglich einen der Räume zu bestimmten Zeiten für die Verkaufsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Denn bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumlichkeiten begründen für sich alleine noch keine Betriebstätte. Auch könnte der inländische Zweitwohnsitz, wenn dort keinerlei…