…Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung…
…erkennbar, dass in solchen und ähnlichen Fällen mehrere Staaten nicht das Entstehen einer "Vertreterbetriebstätte" als gegeben annehmen, sondern dass sie darin den Entzug des von der Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes sehen und eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes darin erblicken, dass der Tochtergesellschaft hierfür keine Abgeltung geleistet wird…
…bei einer inländischen GesmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist…
…nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9 des Abkommens an. Außerdem unterstellt Deutschland, daß der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers stets am Ort des Sitzes der betreffenden Gesellschaft gelegen ist…
…erfasst sind, entbindet nicht von einer fremdüblichen Gewinnzuordnung an die ausländischen Betriebstätten. Dies vor allem im Hinblick auf die Anwendung des Anrechnungshöchstbetrages. Denn sowohl die US-Steuer wie auch die britische Steuer kann auf die österreichische Körperschaftsteuer bis zu jener Höhe angerechnet werden, mit der…
…auch dann eine Betriebstätte dar, wenn sie zwar nicht durchgehend, wohl aber über einen längeren Zeitraume wiederkehrend genutzt werden (Tz 6 und 6.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaft den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens…
…vor Ort überwacht werden, könnte darauf hindeuten, dass die betreffenden Räume als örtliche Einrichtung zu werten sind, die sehr wohl der schweizerischen S.A. die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Österreich ermöglicht hat. Dies wird vor allem dann zutreffen, wenn die Zurverfügungstellung des Personals des Fulfilmenthauses…
…wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem Hilfscharakter ausgeübt werden, sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich…
…im Gegenzug auch entsprechend entlohnt. Die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers wird daher unmittelbar vom Arbeitgeber verwertet. Die ausländischen Kunden des Arbeitgebers beziehen demgegenüber die von ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen unmittelbar von ihrem Vertragspartner (dem Arbeitgeber der bei der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer). Der Kunde verwertet sonach…
…gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein Anwendungsfall des Artikels 21 DBA-Italien vor. Bundesministerium für Finanzen, 11. Mai 2011
Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
…Betriebstättenvermögen) vergleichbaren Bestimmung nicht der Schluss gezogen werden, dass keine inländische Steuerpflicht besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters (betr. im Abkommen nicht geregelte Einkünfte) nachgebildete Bestimmung fremd ist, wird das österreichische Besteuerungsrecht bei im Abkommen nicht…
…israelische Quellensteuer auf jene österreichische Steuer angerechnet wird, die "auf die Einkünfte entfällt", die aus dem anderen Staat bezogen worden sind. Diese Steueranrechnung hat nach Maßgabe des zweiten Unterabsatzes von Art. 24 Abs. 2 auch dann zu erfolgen, wenn Israel die Zinsenzahlungen von der Quellenbesteuerung…
…Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch…
…ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu…
…ist mit einem gesonderten Geschäftsvermögen ausgestattet, führt eine eigene Vermögens- und Erfolgsrechnung und stellt im ganzen einen gewissen Mittelpunkt für einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies unbeschadet des allgemeinen Anweisungsrechtes der Hauptniederlassung. Einrichtung und Aufbau müssen so gestaltet sein, dass die Niederlassung bei Fortfall…
…Slowakei über keine Betriebstätte (die Zusammenkünfte finden zumeist in Hotels statt, Geschäftsunterlagen werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. …
…der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den Büroraum; denn dieser erfüllt das Tatbestandsmerkmal sowohl des § 29 BAO ("Einrichtung, die der Ausübung des Betriebes dient") als auch jenes der Z. 8 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile in Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und zwar auch dann, wenn in Deutschland nur die…