Hat ein österreichischer Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da…
…ziehen wird. Damit wird in typisierender Betrachtungsweise bei einem gesellschaftlichen Zusammenschluss mit ausländischen Partnern deren Mitwirkung bei der Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte zu einer anteiligen Verwertung ihrer Arbeit in Österreich führen. 16. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hiezu in Z 24 Abs. 1 der Durchführungsrichtlinien, AÖF Nr. 61/1961, gegebene Interpretation, dass eine inländische beschränkte Steuerpflicht in Fällen dieser Art nicht auf Grund des bloßen Verwertungstatbestandes (der zur inländischen Steuerpflicht hinsichtlich des Gesamtbetrages geführt hätte) zu erfolgen hat. Die in Österreich im…
…steht wegen des in § 98 Abs. 1 Z 4 EStG vorgesehenen Verwertungstatbestandes der inländischen Besteuerung nicht entgegen; denn seine Arbeitsleistungen werden vom österreichischen Luftfahrtunternehmen genauso in Österreich verwertet, wie die vergleichbaren Arbeitsleistungen der vom österreichischen Luftfahrtunternehmen unmittelbar angestellten Piloten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007
…Gleiches gilt nach den Abkommen mit anderen Ansässigkeitsstaaten der Mitglieder des Bordpersonals, wenn auch diese eine dem Artikel 15 Abs. 3 OECD-MA entsprechende Abkommensbestimmung enthalten. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts trifft das ausländische Bordpersonal die beschränkte Steuerpflicht, die sich auf den "Verwertungstatbestand" des …
…mit Drittstaatsgesellschaften abschließt (siehe auch EAS 995: hier wurde bei Sublizenzierung in Drittstaaten, sonach bei Filmvorführung in Drittstaaten eine inländische Filmrechtsverwertung angenommen; ähnliche Überlegungen in EAS 641 in Bezug auf Softwareprodukte). 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird…
…ein "Verwertungstatbestand" vorgesehen ist und dass dieser - zumindest nach österreichischem Verständnis - so ausgelegt wird, dass die Arbeit eines Dienstnehmers in erster Linie vom Arbeitgeber in Deutschland (und nicht von den im Flugzeug beförderten Passagieren im Ausland) verwertet wird. Allerdings kann die Auslegung der deutschen Steuergesetze…
…DBA-Spanien zuzuordnen. Werden zwei Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens für die Dauer von 10 Monaten nach Spanien entsandt, um den Auftraggeber an Ort und Stelle durch Fachleute bei der Koordination und Abnahme der erbrachten Leistung zu unterstützen, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Spanien begründet…
…in die Fristenberechnung auch die Dauer der Mitwirkung der Subauftragnehmer einzubeziehen (Z. 19 vorletzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Die in Z. 17 dritter Satz des OECD-Kommentars verankerte OECD-Auffassung ist allerdings unter Verwerfung der früheren gegenteiligen Auffassung erst im OECD…
…4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben. Eine gleiche Sichtweise wird für die Ortskräfte einer im Ausland eingerichteten Zweigniederlassung gelten (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der Tätigkeitsort im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort des Sitzes der…
…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…
…bei der Hongkong-Gesellschaft dargestellten Gewinne ihm steuerlich zuzurechnen. Handelt es sich hingegen bei der Hongkong-Gesellschaft um eine aktiv tätige Gesellschaft und sind die betreffenden Einkünfte folglich dieser Gesellschaft steuerlich zuzurechnen, dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
… denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen…
…einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen…
…zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde. Dies ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens entschieden werden. Es…
…Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft, in denen Aktivitäten entfaltet werden, die der Erzielung der genannten Gewinne dienen…
…werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im Sinne des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens als in Großbritannien ansässig betrachtet wird (Ansässigkeitsbescheinigung). 03. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: