Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1327
Lieferung einer Bronze-Skulptur aus Monaco
geltende FassungEAS-AuskunftSt 129/1-IV/4/98vom 30.09.1998
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichischer
Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen
Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per
Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im
Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte
künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da ihr
Ergebnis in Österreich verwertet wird (§ 98 Z 2 EStG 1988). Die
auftraggebende österreichische Gemeinde ist gemäß
§ 99 EStG
1988 zum Steuerabzug verpflichtet.
30.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 98 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 129/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30024
- Gültig
- 30.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF