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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1327

Lieferung einer Bronze-Skulptur aus Monaco

geltende FassungEAS-AuskunftSt 129/1-IV/4/98vom 30.09.1998

Wortlaut laut Findok

Hat ein österreichischer Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da ihr Ergebnis in Österreich verwertet wird (§ 98 Z 2 EStG 1988). Die auftraggebende österreichische Gemeinde ist gemäß § 99 EStG 1988 zum Steuerabzug verpflichtet. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KünstlerWohnsitzverlegungOrt der Verwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 129/1-IV/4/98
Stammnummer
30024
Gültig
30.09.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF