…1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen (EAS 2448). Sollte die als Produktionsgesellschaft bezeichnete Gesellschaft sich allerdings nicht dem Einstudieren und Gestalten von Theateraufführungen widmen, sondern einem österreichischen Theaterbetrieb gegenüber bloße Unterstützungsaufgaben erfüllen…
…als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung". Dass eine Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst…
…so unterliegen die an das Orchester gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Die Steuerpflicht des Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der…
…nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass die Agentur keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt und daher von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden darf…
…steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an die Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung weiterfließt…
…eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an…
…Erkenntnisses vom 27.11.2003, 2000/15/0033, fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige, dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen…
…Fälle, in denen nach inländischem Recht der "echte Künstlerdurchgriff" zu erfolgen hat (weil der Vertragspartner des österreichischen Veranstalters nicht als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" steuerpflichtig ist, wie z.B. eine ausländische Konzertdirektion) und weil demzufolge nur die Künstler in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Insoweit…
…Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt…
…für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren Tätigkeit nach inländischem Recht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, der 20%ige Steuerabzug unterbleiben kann. Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht…
…keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer…
Schließt eine österreichische Veranstalterin (GmbH) mit einer griechischen Entertainment-Gesellschaft einen Vertrag über mehrere Zirkusaufführungen in Österreich, wobei die griechische Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es…
…Ein Fußballtrainer wird aber gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie…
…freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in dem betreffenden Jahr in Österreich derartige Einnahmen in einer den Gegenwert von 3.000 US-Dollar übersteigenden…
…werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden"…
…der 20%igen inländischen Abzugssteuer. Diese Abzugssteuerpflicht trifft das britische Unternehmen auch dann, wenn dieses in Österreich keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO unterhalten sollte; auch steht das DBA-Großbritannien einer Inanspruchnahme als Haftender für Steuerschulden der Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung nicht entgegen…
…dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1…
…dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1…
…hiedurch sowohl die französische Institution als auch der genannte Künstler und die 3 Techniker an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Die an Mitwirkende bei österreichischen Unterhaltungsdarbietungen gezahlten Vergütungen unterliegen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Bestehen allerdings zwischen dem österreichischen Festivalveranstalter und den nach Österreich entsandten…
…20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht die Abzugssteuerpflicht in Bezug auf die an die mitwirkende spanische Gesellschaft gezahlte Gesamtvergütung nach § 99 EStG zur Folge hat. Bestehen allerdings…