…1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen (EAS 2448). Sollte die als Produktionsgesellschaft bezeichnete Gesellschaft sich allerdings nicht dem Einstudieren und Gestalten von Theateraufführungen widmen, sondern einem österreichischen Theaterbetrieb gegenüber bloße Unterstützungsaufgaben erfüllen…
…als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung". Dass eine Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst…
…so unterliegen die an das Orchester gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Die Steuerpflicht des Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der…
…nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass die Agentur keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt und daher von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden darf…
…österreichischen Veranstalters; sie tritt daher nicht als bloßer Vermittler auf, stellt aber auch keinen Mitwirkenden an einer Unterhaltungsdarbietung iSd § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dar. Die Einkünfte des Künstlers, die er von der Künstleragentur für diese inländischen Gastauftritte erhält, sind jedoch solche iSd §…
…steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an die Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung weiterfließt…
…eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an…
…Erkenntnisses vom 27.11.2003, 2000/15/0033, fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige, dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen…
…eine Vergütung von 1.000. Daraus werden die Künstlergagen (600) sowie die sonstigen Kosten (380) bestritten, sodass der Theater-AG ein Reingewinn von 20 verbleibt. Die ausländische Theater-AG unterliegt auf der Grundlage der VwGH-Judikatur nach innerstaatlichem Recht als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung…
…Fälle, in denen nach inländischem Recht der "echte Künstlerdurchgriff" zu erfolgen hat (weil der Vertragspartner des österreichischen Veranstalters nicht als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" steuerpflichtig ist, wie z.B. eine ausländische Konzertdirektion) und weil demzufolge nur die Künstler in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Insoweit…
…keine "Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung" und unterliegen folglich mit den vereinnahmten Beträgen nicht der beschränkten Steuerpflicht. Eine Mitwirkung liegt nur vor, wenn diese unmittelbar auf die inhaltliche Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung Einfluss nehmen. Das ist bei einer Theater-AG, bei einer Filmproduktionsgesellschaft, die wie eine…
…Beratung im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.…
…Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugssteuer). Strittig ist, ob der Bw. mit seinen Einkünften lediglich der Abzugsbesteuerung unterliegt ("Ausländersteuer" laut Bw.) oder ob ein Pflichtveranlagungsgrund…
…Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 102 Abs. 1 sind zur Einkommensteuer zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach…
…Fälle ab, in denen ein beschränkt Steuerpflichtiger für seine Tätigkeit Einkünfte erzielt, ohne mit dem inländischen Veranstalter in Vertragsbeziehungen zu stehen (VwGH 27.7.1994, 91/13/0222). Der Bw. bestreitet die Berechtigung zum Steuerabzug unter dem Titel als "Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" (§ 99 Abs. 1…
…Beratung im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.…
…Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Gem. § 70 Abs. 2 Z 2 leg cit wird die Lohnsteuer bei Bezügen als Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit im Sinne des …
…oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. 2. Bei Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ein Steuerabzug unterbleibt insoweit, als - die ausländische Gesellschaft der inländischen Personengesellschaft…
…Backline) eines bzw. mehrerer Musiker betreut (er baut diese auf und ab, stimmt Gitarren, zieht neue Saiten auf etc.). Nach der bereits zitierten Bestimmung des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. An inländischen Unterhaltungsdarbietungen wirken aber…
…Unterhalten einer inländischen Betriebsstätte oder der Bestellung eines ständigen Vertreters im Inland vor, wenn eine gewerbliche Tätigkeit als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ausgeübt wird. Einkünfte iSd § 98 Abs 1 Z 4 EStG 1988 unterliegen dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie wirtschaftlich bereits bei einer anderen…