Findok · EAS-Auskünfte
EAS 924
Feuerwerk für einen österreichischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskunftA 85/1-IV/4/96vom 30.07.1996
Wortlaut laut Findok
Wird eine spanische Kapitalgesellschaft
beauftragt, im Rahmen einer österreichischen Festivalveranstaltung ein
Feuerwerk mit Spezialeffekten zu inszenieren, wobei diese Inszenierung von ca.
20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich
vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen
Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht die
Abzugssteuerpflicht in Bezug auf die an die mitwirkende spanische Gesellschaft
gezahlte Gesamtvergütung nach § 99 EStG zur Folge hat.
Bestehen allerdings zwischen dem österreichischen
Festivalveranstalter und den nach Österreich entsandten spanischen
Feuerwerkskünstlern und Technikern keine vertraglichen Beziehungen (sondern
bestehen diese ausschließlich zwischen dem Festivalveranstalter und der
spanischen Kapitalgesellschaft, die ihrerseits die genannten Personen mit
Dienstvertrag oder Werkvertrag zu ihrem Engagement in Österreich
verpflichtet hat) dann steht das österreichisch-spanische
Doppelbesteuerungsabkommen der Vornahme des Steuerabzuges entgegen (Art 7
DBA-Spanien); eine Unterlassung des Steuerabzuges setzt aber die Beibringung
einer spanischen Ansässigkeitsbescheinigung der genannten Gesellschaft
voraus, aus der sich die Anspruchsberechtigung der Gesellschaft auf die Vorteile
des Doppelbesteuerungsabkommens ergibt.
Diese Steuerbefreiung gilt auch für die von dem
Festivalveranstalter unmittelbar an die Künstler und Techniker gezahlten
Tagesdiäten, wenn diese unmittelbare Auszahlung über Auftrag des
spanischen Vertragspartners (der spanischen Kapitalgesellschaft)
erfolgt.
30. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
FestivalFestivalveranstalterUnterhaltungsdarbietungenAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerabzugGesellschaftAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisKünstlerbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 85/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15480
- Gültig
- 30.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF