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EAS 3366Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0623-VI/8/201528.10.2015

Geht ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der…

EAS 3220Folgeprovisionen nach Betriebstättenschließung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1015-IV/4/201111.05.2011

…ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

…nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in EAS 1182 wie folgt umschrieben wurden: "Ein in Österreich ansässiger Pilot einer deutschen Fluggesellschaft…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß § 41 FLAG ist für alle im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer eines inländischen Arbeitgebers der…

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wenn diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden, weil die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten, dann ist diese Vorgangsweise durch Artikel 23 Abs. 2 des…

EAS 1549Österreichischer Elektrotechniker auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff einer deutschen Reederei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 549/1-IV/4/9927.10.1999

…dieser auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff eingesetzt, dann ist zunächst abzuklären, ob sich der "Wohnsitz im Sinn des Artikels 16" des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich oder in Deutschland befindet. Entscheidend hiefür ist, ob sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" an einem deutschen oder…

EAS 1747Zweijährige inländische Arbeitsausübung durch US-Staatsbürger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0004.12.2000

… es wird daher darauf ankommen, ob die Tätigkeit des US-Staatsbürgers als freiberuflich im Sinn des § 22 EStG oder als gewerblich im Sinn des § 23 EStG einzustufen ist. Ob die eine oder andere Bestimmung des Abkommens Anwendung findet, wird aber in aller Regel keinen großen…

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

Wird ein Dienstnehmer einer in Österreich errichteten internationalen Konzerngesellschaft für die Zeit vom 1. Juni 1993 bis 31. Mai 1996 nach Spanien entsandt, und verbleibt während dieses Zeitraumes der Lebensmittelpunkt und demnach auch die DBA-relevante Ansässigkeit in Österreich, so unterliegen die Bezüge für den…

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…der inländischen Besteuerung, weil davon auszugehen sein wird, dass in Prag ein weiterer "Mittelpunkt der Tätigkeit" im Sinn von Rz 304 ff der Lohnsteuerrichtlinien 2002 begründet wurde. Daher stellen die Fahrten nach Prag (die zwar beruflich bedingt sind) keine "Reisen im Sinn des § 16 Abs…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge berechtigt; eine…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen die Bezüge des Geschäftsführers einer inländischen GmbH jedenfalls - d.h. gleichgültig ob die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird oder nicht und ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt wird oder nicht - der inländischen Besteuerung …

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, sind die in lit. b vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt. Damit kommt aber auch der in lit. a vorgesehenen 183-Tage-Frist für Auslandsaufenthalte keine Bedeutung mehr zu. Die für Tätigkeiten in der Ukraine bezogenen…

EAS 2118Bulgarischer Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 687/1-IV/4/0201.10.2002

Verfügt der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH sowohl in Österreich als auch in Bulgarien über einen Wohnsitz, wobei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien gelegen ist, weil sich dort der gemeinsame Wohnort mit der Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter befindet, weil er sich weiters überwiegend in…

EAS 304Dienstnehmerauslandsentsendung mit Ansässigkeitsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…Spanien, so spricht vieles für eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien. In einem solchen Fall kann bei Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der spanischen Steuerverwaltung der Lohnsteuerabzug in Österreich insoweit unterbleiben, als die dienstliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird (aliquote Bezugsteile, die…

EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…auf tschechischem Staatsgebiet länger als 183 Tage andauert. Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen Tschechien und Österreich vorzunehmen, wobei nach Auffassung des BM für Finanzen…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage…

EAS 37Konsulentenvertrag mit britischem Erfinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2918/1/1-IV/4/9115.10.1991

…oder eine feste Einrichtung (z.B. ein ausschließlich für die Konsulententätigkeit vorgesehenes Arbeitszimmer) zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Großbritannien), wenn die Konsulententätigkeit als gewerblich eingestuft werden sollte, oder aus Artikel 14 des Abkommens, wenn die Tätigkeit…

EAS 453Dienstnehmerentsendung nach Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 465/2/1-IV/4/9410.06.1994

…Übersiedlung der Familie nach Moskau die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Russland erfolgt, so dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Österreich, sondern Russland der Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers ist. Damit unterliegen ab diesem Zeitpunkt Bezugsteile, die auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, nur dann der inländischen…

EAS 1508Laufende Auslandstätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 123/1-IV/4/9912.08.1999

Hat eine bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigte gebürtige Tschechin mit schwedischer Staatsbürgerschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und ist sie folglich in Österreich ansässig und übt sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Russland verlagert hat. Dies auch dann, wenn die Ehegattin weiterhin in Österreich lebt und die Kinder (mit bereits eigenen Familien) ebenfalls in Österreich leben und wenn zur Unterstützung der wirtschaftlichen Russlandaktivitäten eine österreichische GmbH & Co KG gegründet worden…