Die Frage, ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den…
…Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft handelsrechtlich (ohne steuerrechtliche Auswirkung in Deutschland) eine Aufwertung auf 250 vor und verkauft diese deutsche Tochtergesellschaft in der Folge diese Beteiligung an den Zielerwerber in Österreich um 250, wobei der hierbei in Deutschland erzielte Veräußerungsgewinn von…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…
…deutschen Tochtergesellschaft Finanzmittel in der Größenordnung von S 100 Mio. als Darlehen zukommen lassen möchte, hiezu in einer Steueroase mit den genannten Mitteln eine Briefkastengesellschaft gründet, sodann veranlasst, dass die genannten Mittel in der Folge der deutschen Tochtergesellschaft von der Briefkastengesellschaft als Darlehen überlassen werden…
…26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische Holdinggesellschaft 3, die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält…
…wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln umgelenkt worden sind bzw. ob die Gestaltung in der Lage ist…
Wird der von einer maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne…
…Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft und nicht nur auf jenen des Hauptsitzes. Hat daher ein führender ausländischer Weltkonzern in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Gewinnausschüttungen von einer schweizerischen Tochtergesellschaft bezieht, dann steht die Schachtelbefreiung gem. § 10…
…100% an einer operativ tätigen Personengesellschaft beteiligt ist, vermag einen Missbrauch weder im Hinblick auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding A GmbH noch auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding B GmbH von vornherein auszuschließen. Anlässlich der Ausschüttung hat die österreichische GmbH daher für…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…
Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…
…ihre innerstaatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung einzusetzen. Denn dadurch wäre im Verhältnis zum DBA-Partnerstaat im Ergebnis Missbrauch unantastbar und damit legalisiert. Die Legalisierung von Missbrauch kann aber nicht Abkommenszweck sein. Erklärtes Ziel und erklärter Zweck eines DBA ist vielmehr die Vermeidung der…
…Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar…
…bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der Fall, wenn nach Lage des Falles wohl…
…93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
…korrespondierend dazu in Deutschland von der Besteuerung freizustellen); wird nun eine in einer Steueroase angesiedelte Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet", dann besteht ein derart intensiver Verdacht für das Vorliegen von missbräuchlichem "Treaty-Shopping", dass dem in Österreich haftungspflichtigen Seminarveranstalter die Beschaffung von den Missbrauch widerlegenden und die Anwendbarkeit…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…
…ausreichenden Körperschaftsteuervorbelastung der von der CT-AS an die EST-OU gezahlten Dividende erfüllt ist. Nach dem hier geschilderten Sachverhaltsbild liegt sonach keine "rein künstliche Konstruktion zu ausschließlich steuerlichen Zwecken" (EuGH v. 13.03.2007, Thin Cap Group Litigation) und daher auch kein Missbrauch vor…