…beim geprüften Unternehmen zu erfassen seien, könne nicht gefolgt werden, da die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige…
…ist zu klären, ob die Frage des Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22…
…Finanzbehörden sind dazu verhalten, diese Modelle ua auf Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu untersuchen. Dies ist aber noch kein Vorwurf eines Fehlverhaltens, sondern dient ausschließlich dazu, den Abgabenanspruch des Abgabengläubigers zu sichern. Damit war von vornherein klar, dass die de…
…durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären, wenn Missbrauch vorliegt…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist nicht zulässig, da Sachverhaltsfeststellungen getroffen wurden. Die rechtlichen Schlussfolgerungen folgen der herrschenden Judikatur zu Naheverhältnissen und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten. Wien, am 31. Dezember 2023
…sei fremdunüblich weder einen Baurechtszins noch eine Zahlung nach Ablauf des Baurechts zu vereinbaren, weshalb Missbrauch vorläge, ist Folgendes zu entgegnen: Gemäß § 22 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen werden. Missbrauch liegt gemäß § 22 Abs 2 BAO vor…
…Missbrauch Rz 94b: Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Meldepflicht nicht umgehen. Missbrauch liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zielsetzung einer rechtlichen Gestaltung unangemessen ist, da der wesentliche Zweck der Gestaltung die Umgehung der Meldepflicht gemäß § 3 GMSG darstellt. Missbrauch kann nur behördlich…
…2011 und Umsatzsteuer (USt) 2007-2011 - einerseits unter Verweis auf die Rechtsprechung zur steuerlichen Angehörigenjudikatur, anderseits unter Zitierung des § 22 BAO (Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) - den Standpunkt, die Einkünfte aus dem Fruchtgenussrecht seien, trotz formeller Übertragung der Einkunftsquelle an die Gattin…
…die äußere Erscheiungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn die rechtliche Gestaltung, die eine oder mehrere Schritte umfassen kann…
…abgabenrechtliche Würdigung von "Mehrbeträgen auf Grund einer Wertsicherung" gibt es daher absolut keinen Anlass. Weder liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) vor, noch handelt es sich um einen Anwendungsfall der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO, der ein Abgehen von der vorgefundenen…
…dass sowohl die objektive Missbrauchshandlung als auch die subjektive Missbrauchsabsicht von der Behörde nachzuweisen sind (VwGH 29.11.1988, 88/14/0184). Selbst dann, wenn zivilrechtlich eine ungewöhnliche Gestaltung vorliegen sollte (was ausdrücklich bestritten wird), ist dennoch von keinem Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des …
…1.1991, 90/14/0208 ). Das FA argumentiert seine Entscheidung der Zurechnung der Dienstverhältnisse an die BF und nicht an die KG wohl mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise bzw. dem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten, wonach die Tätigkeiten nicht nur als nichtselbständige Tätigkeiten einzustufen seien, sondern darüber…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung, die einen oder mehrere Schritte umfassen kann…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung, die einen oder mehrere Schritte umfassen kann…
…Mieteinkünften ohne verifizierbare Gegenleistung sei im Wirtschaftsleben äußerst ungewöhnlich und sei nur vor dem Hintergrund der Steuervermeidung erklärbar. Die formelle Überlassung der Mieteinkünfte sei nach Ansicht des Finanzamtes als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Rechts zu qualifizieren und erfülle somit den Tatbestand des § 22 BAO…
…041482/6-IV/4/98, auch der Besteuerung zu Grunde zu legen. In Bezug auf die Gestaltungen der Vertragsbeziehungen seien zwei der insgesamt herangezogenen Vergleichsfälle als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnet worden, während in allen übrigen Fällen (trotz des Vorliegens drittvergleichsfähiger Vertragsgestaltungen) in Anwendung der wirtschaftlichen…
…Element) seien von der Behörde nachzuweisen (vgl. VwGH, 29.11.1998, 88/14/0184). Eine ungewöhnliche Gestaltung sei jedenfalls dann kein Missbrauch i.S.d. § 22 BAO, wenn diese durch beachtliche außersteuerliche Gründe gerechtfertigt werden könne; mit anderen Worten: Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liege nicht vor…
…von BwM ein funktionierendes Buchungssystem und eine sehr gute Auslastung bestehen, kann nun BwF mit Unterstützung ihres Gatten das Objekt weiterführen, diese Lösung war jedoch eindeutig von außen erzwungen. Es ist bei Prüfung der vorgelegten Darstellung offensichtlich, dass im gegenständlichen Fall KEIN Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten…
…bezahlten Provisionserträge von dieser im Ausland nicht versteuert wurden und schließt daraus eine abzugeltende Funktion der "Steuerersparnis" für die Beschwerdeführerin. Gem § 22 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden und sind im Falle des Missbrauches die…
…die §§ 21 bis 24 BAO hinaus – keine gesetzlichen Missbrauchsabwehrvorschriften zur Bekämpfung der Steuerflucht. Diese Gesetzesbestimmungen würden zwar Begriffe wie „Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“ und der „wahre wirtschaftliche Gehalt“ nennen, aber weder Legaldefinitionen noch einen Verweis auf Normen, anhand derer sich das Vorliegen einer Missbrauchsgestaltung beurteilen ließe…