So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…
…Lizenzinhaber jeglicher Nutzung seines Rechts in China begibt, bestünde nach Ansicht des BMF Grund für die Annahme, dass es sich um eine Veräußerung eines Wirtschaftsgut iSd Art. 7 und nicht um Lizenzgebühren iSd Art. 12 DBA China handelt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht…
…ÖStZB 1988, aufgestellten Kriterien zu entscheiden sein. Tritt bereits nach inländischem Steuerrecht keine Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im Sinn des Abkommens) vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande nicht mehr begründet werden. 20. Juni 1991 Für…
…besteht im Verhältnis zu den drei genannten Staaten Anspruch auf vollständige Entlastung (Art. 15 DBA-Frankreich, Art. 12 DBA-Großbritannien, Art. 13 DBA-Niederlande). Bei konzerninternen Lizenzgebühren besteht gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich, Art. 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien und Art. 13 Abs…
…unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wurden die durch die…
… Der Begriff der "kinematographischen Filme", der in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA verwendet wird, um die der 10-prozentigen Quellensteuer zu unterziehenden Lizenzgebühren zu umschreiben, bezieht sich nicht nur auf Filme, die in Lichtspieltheatern vorgeführt werden, sondern auch auf Fernsehfilme (siehe Z 10 des…
Eine österreichische Handelsgesellschaft, die verpflichtet ist, ihrer holländischen Muttergesellschaft Lizenzgebühren zu zahlen, wird durch Art. 13 DBA-Niederlande berechtigt, die nach § 99 EStG abzuführende Quellensteuer auf 10% herabzusetzen, wenn die mit Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, geforderten…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine französische Kapitalgesellschaft zu entrichten, so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss…
Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage…
Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Schallplattenvertriebsgesellschaft an eine lizenzgebende Produzentenfirma in Spanien gezahlt werden, unterliegen gemäß § 99 EStG einem 20%igen Steuerabzug. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Spanien ist der in Spanien ansässige Lizenzgeber berechtigt, eine Herabsetzung der österreichischen Quellensteuer auf 5% zu…
…Verkäufer dem Käufer im Rahmen der Garantie erbringt, für rein technische Hilfe und für die Beratung durch einen Ingenieur, Rechtsanwalt oder Buchsachverständigen" nicht Lizenzgebühren sondern Vergütungen, die unter die Zuteilungsregeln für gewerbliche Gewinne fallen. Die im ggstl. Fall erbrachten Leistungen der technischen und kaufmännischen Assistenz…
… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen Quellensteuerbelastung…
Artikel 12 Abs. 2 DBA-Belgien unterliegen von österreichischen Kapitalgesellschaften an belgische Gesellschaften fließende Lizenzgebühren einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich, wenn die belgische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist…
Werden von einer österreichischen Gesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Muttergesellschaft gezahlt, die mehr als 50% der Anteile an der österreichischen lizenznehmenden Gesellschaft hält, so tritt auf Grund des DBA-Niederlande keine vollständige Entlastung von der gemäß § 99 EStG zu erhebenden österreichischen Abzugssteuer ein, sondern…
Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…
…sind auch Kabel-TV Entgelte und Vergütungen für die Vermietung und das Verleihen von Trägermaterial, das nicht unter Zolltarifnummer 3706 fällt, nicht zu den quellensteuerabzugspflichtigen Lizenzgebühren zu zählen. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Auffassung bisher noch nicht mit der US-Steuerverwaltung abgestimmt worden ist…
…deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist…
…In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat der österreichische Steuerpflichtige eine freiberufliche…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Eisenbahnwaggons an ein bulgarisches Unternehmen vermietet, dann müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn…