Findok · EAS-Auskünfte
EAS 15
DBA-Niederlande: Softwareüberlassung an die österreichische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftI 267/2/1-IV/4/91vom 20.06.1991
Wortlaut laut Findok
Werden die Nutzungsrechte an
Softwareprodukten von einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre
österreichische Tochtergesellschaft veräußert, unterliegt der
dafür zu entrichtende Kaufpreis keiner beschränkten Steuerpflicht in
Österreich. Ob ein nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang oder
eine (abzugssteuerpflichtige) Nutzungsüberlassung - gegebenenfalls gegen
Einmalzahlung - vorliegt, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im
VwGH-Erk. vom 24. November 1987, Zl. 87/14/0001, ÖStZB 1988, aufgestellten
Kriterien zu entscheiden sein.
Tritt bereits nach inländischem Steuerrecht keine
Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im
Sinn des Abkommens) vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht des Art. 13 Abs.
2 DBA-Niederlande nicht mehr begründet werden.
20. Juni
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 2 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
LizenzgebührQuellensteuerQuellenbesteuerungVeräußerungserlösAbzugssteuerAbzugsbesteuerungSteuerabzug
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 267/2/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18659
- Gültig
- 20.06.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF