RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 426

Kabel-TV-Entgelte und Verleihentgelte für Videokassetten an US-Produzenten

geltende FassungEAS-AuskunftI 424/16/1-IV/4/94vom 05.04.1994

Wortlaut laut Findok

  Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck weder Videofilme, die in Zolltarifnummer 8524 einzureihen sind, noch auch Leerkassetten (Zolltarifnummer 8523). In Anwendung dieser Grundsätze sind auch Kabel-TV Entgelte und Vergütungen für die Vermietung und das Verleihen von Trägermaterial, das nicht unter Zolltarifnummer 3706 fällt, nicht zu den quellensteuerabzugspflichtigen Lizenzgebühren zu zählen. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Auffassung bisher noch nicht mit der US-Steuerverwaltung abgestimmt worden ist. (siehe auch EAS 286) 5. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LizenzgebührQuellensteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 424/16/1-IV/4/94
Stammnummer
17828
Gültig
05.04.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF