Findok · EAS-Auskünfte
EAS 426
Kabel-TV-Entgelte und Verleihentgelte für Videokassetten an US-Produzenten
geltende FassungEAS-AuskunftI 424/16/1-IV/4/94vom 05.04.1994
Wortlaut laut Findok
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner
Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des
österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten
Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den
gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst
dieser Ausdruck weder Videofilme, die in Zolltarifnummer 8524 einzureihen sind,
noch auch Leerkassetten (Zolltarifnummer 8523). In Anwendung dieser
Grundsätze sind auch Kabel-TV Entgelte und Vergütungen für die
Vermietung und das Verleihen von Trägermaterial, das nicht unter
Zolltarifnummer 3706 fällt, nicht zu den quellensteuerabzugspflichtigen
Lizenzgebühren zu zählen. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass
diese Auffassung bisher noch nicht mit der US-Steuerverwaltung abgestimmt worden
ist. (siehe auch EAS 286)
5. April
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 424/16/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17828
- Gültig
- 05.04.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF