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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 375

Konzernlizenz nach Belgien

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/4-IV/4/94vom 21.01.1994

Wortlaut laut Findok

Artikel 12 Abs. 2 DBA-Belgien unterliegen von österreichischen Kapitalgesellschaften an belgische Gesellschaften fließende Lizenzgebühren einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich, wenn die belgische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist diese Voraussetzung nicht nur im Fall einer unmittelbaren, sondern auch im Fall einer mittelbaren Beteiligung erfüllt; denn in beiden Fällen ist die eine an der anderen Gesellschaft "beteiligt". Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Enkelgesellschaft an die belgische Großmutter-Gesellschaft gezahlt werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft gezahlt würden; denn im Fall von Schwestergesellschaften handelt es sich zwar um "verbundene Unternehmen"; es ist aber keine an der anderen beteiligt, auch nicht mittelbar. 21. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LizenzgebührQuellensteuerwesentliche BeteiligungSteuerabzugAbzugssteuerAbzugsbesteuerungBeteiligungserträgeBeteiligungKonzerngesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/4-IV/4/94
Stammnummer
18037
Gültig
21.01.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF