Findok · EAS-Auskünfte
EAS 212
Lizenzgebührenzahlung nach Beteiligungserwerb
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/13-IV/4/92vom 04.12.1992
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische
Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine französische
Kapitalgesellschaft zu entrichten, so ist gemäß
§ 100 Abs. 4 Z.
1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus
Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf
Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss
vorliegt. Ein konzerninterner Lizenzgebührenfluss liegt vor, wenn die
Lizenzgeberin zu mehr als 50% an der Lizenznehmerin beteiligt ist; in einem
solchen Fall ermäßigt sich der Steuerabzug bloß auf
10%.
Hat die französische Lizenzgeberin für 1986
Anspruch auf Lizenzgebühren, erwirbt sie am 16. Feber 1987 sämtliche
Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin und wird die Lizenzgebühr
schließlich im Juni 1987 an die Lizenzgeberin überwiesen, so ist ein
Steuerabzug in Höhe von 10% vorzunehmen, wenn der "Zufluss" der
Lizenzgebühren nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile stattgefunden
hat.
Der "Zufluss" der Lizenzgebühren findet im Zweifel
anlässlich der Auszahlung statt. Ob möglicherweise im vorliegenden
Fall der Zufluss bereits mit einer vor der Übernahme der
Gesellschaftsanteile erteilten Gutschrift erfolgt ist und sonach
Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist, muss durch das
zuständige Finanzamt im Rahmen der ihm zustehenden freien
Beweiswürdigung geprüft werden.
Vorsorglich ist aber beizufügen, dass eine in
Österreich mit 10% erhobene Abzugssteuer auf Lizenzgebühren in
Frankreich auf die französische Körperschaftsteuer anzurechnen
ist.
4. Dezember
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
LizenzgebührZuflussAbzugsbesteuerungSteuerabzugFreistellungBeteiligungAnrechnungAnrechnungsverpflichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/13-IV/4/92
- Stammnummer
- 18284
- Gültig
- 04.12.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF