…Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem. § 41 Abs. 3 EStG in Frage kommt)…
Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
…wird im Anlagenbau auf die im inländischen Recht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden können, wie sie für die Frage der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages vorgesehen wurden: darnach wäre der Beginn einer Bauausführung erst mit dem "ersten Spatenstich" (Z. 1.1.4 AÖF Nr. 75/1994) gegeben. In…
…Anwendung des Transparenzprinzips bei der Besteuerung seiner Personengesellschaften (zB einer société en nom collectif - SNC) deren Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Frankreich bejaht (Schlussprotokoll zu Art. 4 DBA-Frankreich und Vorbehalt Frankreichs zum "Partnership-Report" der OECD). Damit kann aber nicht die Inanspruchnahme des…
Ist ein zu 50% an einer deutschen GMBH&COKG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz…
…vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als…
…entlasten. Liegt eine Ansässigkeitsbescheinigung des spanischen Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach abzugsfrei nach Spanien überwiesen werden. Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies…
… sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes hindert Art. 13 Abs. 3 des Abkommens nicht, die Steuer bei einem nach dem Wegzug stattfindenden tatsächlichen Verkauf zu erheben. Sollte die Beteiligung aber nach dem Zuzug…
…steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes hindert Art. 13 Abs. 3 nicht, die Steuer bei einem nach dem…
…sind angesichts des Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung nur mehr ein Kapital von etwa 2.000.000 EUR verblieb, mehrere Prüfschritte vorzunehmen, um vorzukehren, dass keine missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA…
…stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt, dass die im ersten Unterabsatz des zitierten Absatzes 4 vorgesehene Voraussetzung erfüllt ist, derzufolge die Inanspruchnahme des "Avoir…
…Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem…
…wegen einer neuerlich falschen Steuererklärung entsprechend belangt zu werden. Die Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung (bzw. eine nachträgliche Richtigstellung einer unvollständigen Steuererklärung) durch den Steuerpflichtigen selbst nicht ersetzen. Ob nach Abgabe der vollständigen Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner…
…negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des DBA-Deutschland. Geht es hingegen darum, dass die ausländische Baufirma im Jahre 1 eine inländische Baubetriebstätte mit einem…
…maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1-Mann-Büro) und die Kasachstan-Kunden von Wien aus (ebenfalls 1-Mann-Büro) betreut werden und wenn sich auch die zeitliche Inanspruchnahme des Unternehmers im Verhältnis 50% zu 50% auf die beiden Büros verteilt, dann…
…die Frage, ob eine Sofortbesteuerung durch Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes vermieden werden kann. Bei wörtlicher Auslegung der zitierten Gesetzesbestimmung könnte wohl die Auffassung vertreten werden, dass ein Aufschub der Besteuerung dieses Wertzuwachses nur bei "Wegzug" des Steuerpflichtigen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erwirkt werden kann. Da…
…allerdings zur Inanspruchnahme des österreichischen Bürgen und hat er in seiner Eigenschaft als "Nachschuldner" (§ 1346 ABGB) Zinsenzahlungen an die türkische Bank zu leisten, liegt die Quelle dieser Zinsenzahlungen in Österreich, sodass Artikel 11 DBA-Türkei darauf Anwendung findet. Denn der in der Quellendefinition des Art…
…Die Inanspruchnahme des 5%igen Quellenbesteuerungssatzes (weil die Dividende der österreichischen Muttergesellschaft zugerechnet werden müsste) scheidet aus, da diese nicht die in Artikel VI des Abkommens geforderte Mindestbeteiligung von 95% der Anteile an der US-Gesellschaft hält. Der Eintritt einer Doppelbesteuerung kann allerdings über entsprechenden…
…selbst in derartigen Fällen werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens festgestellt wird. Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so…