Findok · EAS-Auskünfte
EAS 429
Aktienerwerb an der ausländischen Muttergesellschaft des inländischen Arbeitgebers zum Vorzugspreis
geltende FassungEAS-AuskunftD 1007/13/1-IV/4/94vom 06.04.1994
Wortlaut laut Findok
Werden Mitarbeitern einer inländischen
Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer
Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht
auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen)
Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem
inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die
Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem. § 41 Abs. 3 EStG in Frage
kommt). Eine andere Betrachtung kann geboten sein, wenn die ausländische
Muttergesellschaft den damit für sie verbundenen Aufwand im
Verrechnungspreisweg der österreichischen Tochtergesellschaft
anlastet.
Werden von einem inländischen Mitarbeiter Aktien einer
US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00
(Marktpreis = 40,00 US$) erworben (und trägt die US-Gesellschaft den damit
verbundenen Aufwand) und werden die Aktien am selben Tag verkauft, so stellen US
$ 7,00 im Jahr 1993 einen in Österreich grundsätzlich
einkommensteuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Erfolgt
der Verkauf am 30.6.1994 zu einem Marktpreis von US $ 42,00, so liegt in einem
solchen Fall neben dem im Jahr 1993 zugeflossenen Vorteil aus dem
Dienstverhältnis im Jahr 1994 ein Spekulationsgewinn von US $ 2,00 vor, der
ebenfalls der inländischen Einkommensbesteuerung zuzuführen
ist.
6. April
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 41 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
LohnsteuerVerrechnungspreiseKonzerngesellschaftVorteil aus dem DienstverhältnisKonzernverrechnungspreise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 1007/13/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17832
- Gültig
- 06.04.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF