Unterhält ein japanisches Bankunternehmen in Österreich eine Repräsentanz, der im Rahmen der Unternehmenstätigkeit eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt, so stellt ein derartiger Hilfsstützpunkt gemäß Artikel IV Abs. 3 lit. e DBA-Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine…
Eröffnet eine österreichische Konzerngesellschaft, die als Handelsvertreter für die übrigen Konzerngesellschaften tätig ist, in Moskau ein Repräsentanzbüro, so hängt die Beurteilung, ob dieses Büro als "Repräsentanz" (= Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR anzusehen ist, von den durch dieses Büro ausgeübten Tätigkeiten…
…Der Server stellt sonach im Grundsatz eine inländische Betriebstätte dar; ob die über diesen Server laufenden Vertriebsfunktionen bloßen Hilfscharakter aufweisen und daher keine DBA-Betriebstätte entstehen lassen, muss auf der Grundlage der in Absatz 42.7 der OECD-Grundsätze aufgezeigten Prinzipien von Fall zu Fall…
Eine US-Gesellschaft, die in Österreich ein Koordinationsbüro eröffnet, in dem ein Manager der US-Gesellschaft damit betraut ist, die Osteuropa-Exporte der US-Gesellschaft zu koordinieren (z.B. hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung von Produktverteilungsstrategien und Händlernetzplänen, hinsichtlich der Versorgung der Händlerbetriebe mit Spezialwerkzeugen…
Errichtet eine französische Gesellschaft für ihre Ostgeschäfte in Österreich ein Liaison Office mit 6 Mitarbeitern, so wird hiedurch sowohl nach den Bestimmungen des § 29 BAO als auch nach den Vorschriften des Artikels 7 DBA-Frankreich eine inländische Betriebstätte durch das französische Unternehmen begründet. Es…
Führt ein in Russland ansässiges Unternehmen Agenturtätigkeiten (Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA…
Unterhält eine amerikanische Gesellschaft in Österreich ein "Representative Office", zu dessen Aufgabe es gehört, Informationen über mögliche Investitionsprojekte in Osteuropa einzuholen, insbesondere Möglichkeiten aufzuspüren, Betriebe zu übernehmen oder Beteiligungen einzugehen sowie den Kontakt zu Geschäftspartnern aufzunehmen und zu pflegen, so stellt eine solche Geschäftsstelle…
Beabsichtigt ein österreichischer Strickmodenerzeuger, der seine Produkte auf dem englischen Markt ausschließlich durch selbständige Handelsvertreter vertreibt und diese Vertriebsmethode auch weiterhin in dieser Form beibehalten wird, in Großbritannien ein Büro zu eröffnen, dessen Aufgaben darin bestehen: Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten…
… www.oecd.org -> Taxation). Ob die über diesen Server laufenden Vertriebsfunktionen bloßen Hilfscharakter aufweisen und daher keine DBA-Betriebstätte entstehen lassen, muss auf der Grundlage der in Absatz 42.7 und 42.8 der OECD-Grundsätze aufgezeigten Prinzipien von Fall zu Fall entschieden werden…
Eine US-Gesellschaft, die 2 bis 3 erfahrene Mitarbeiter für die Dauer von etwa 2 1/2 Jahren zu einem österreichischen Unternehmen entsendet um hier an Ort und Stelle umfangreiches Know-How zur Verfügung zu stellen (z.B. Verkauf und Marketing-Strategien, Informationsmanagement, Rechnungswesen, Inkassosystem…
Eröffnet eine österreichische Gesellschaft in den USA ein Büro mit einem Büroraum (eine Angestellte), das der Informationsbeschaffung und der Geschäftsanbahnung dient, so spricht vieles dafür, dass eine solche Geschäftsstelle als Betriebstätte im Sinn des Artikels II Abs. 1 lit. f des DBA-USA anzusehen…
Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
Unterhält eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie für "Einkaufsbetriebstätten" in den…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…
Haben zwei in Österreich ansässige Personen in der Schweiz eine GmbH gegründet, die im Ausland internationale Finanzdienstleistungen anbietet und sollen nun von dieser schweizerischen GmbH EDV-Arbeiten im Werkvertrag an die beiden österreichischen Gesellschafter, die in Österreich zu diesem Zweck eine Personengesellschaft gegründet haben…
…oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung an sich "einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht". In der Literatur wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen. Dies gilt aber umsomehr für Verkaufsaktivitäten von Handelsunternehmen…