Findok · EAS-Auskünfte
EAS 120
Osteuropa-Koordinierungsstellen amerikanischer Konzerne
geltende FassungEAS-AuskunftS 1514/1/1-IV/4/92vom 28.04.1992
Wortlaut laut Findok
Eine US-Gesellschaft, die in
Österreich ein Koordinationsbüro eröffnet, in dem ein Manager der
US-Gesellschaft damit betraut ist, die Osteuropa-Exporte der US-Gesellschaft zu
koordinieren (z.B. hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung von
Produktverteilungsstrategien und Händlernetzplänen, hinsichtlich der
Versorgung der Händlerbetriebe mit Spezialwerkzeugen, Beschilderung,
Arbeitskräftetraining, Überprüfung der monatlichen Verkäufe,
der Lagerkapazität und des voraussichtlichen Bedarfs an einzelnen
Stücken der Produkte), errichtet damit eine inländische
Betriebstätte im Sinn von Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA. Es ist
nicht erforderlich zu untersuchen, ob es sich bei derartigen
Koordinierungstätigkeiten bloß um unterstützende
Hilfstätigkeiten handelt, da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte
- anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen -
im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden.
Für die Gewinnzurechnung bei derartigen
Kleinstbetriebstätten kann durchaus nach den Regeln des deutschen Erlasses
über Koordinierungsstellen internationaler Konzerne vorgegangen werden und
die Kostenaufschlagsmethode unter Ansatz eines Gewinnzuschlages von 5% bis 10%
angewendet werden (BStBl. I 1984, 458).
Allfällige in Österreich zur Erhebung gelangende
Körperschaftsteuern wären nach den Bestimmungen des DBA-USA in den USA
anrechenbar.
28. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 1 lit. f DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
InlandsbetriebstätteHilfstätigkeitHilfscharakterHilfseinrichtungAnrechnungAnrechnungsverpflichtungAnrechnungssystemAnrechnungsmethode
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1514/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18507
- Gültig
- 28.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF