Findok · EAS-Auskünfte
EAS 337
Inländisches US-Representative Office für Ostgeschäfte
geltende FassungEAS-AuskunftA 26/65/1-IV/4/93vom 24.11.1993
Wortlaut laut Findok
Unterhält eine amerikanische Gesellschaft in
Österreich ein "Representative Office", zu dessen Aufgabe es gehört,
Informationen über mögliche Investitionsprojekte in Osteuropa
einzuholen, insbesondere Möglichkeiten aufzuspüren, Betriebe zu
übernehmen oder Beteiligungen einzugehen sowie den Kontakt zu
Geschäftspartnern aufzunehmen und zu pflegen, so stellt eine solche
Geschäftsstelle in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des Art.
II Abs. 1 lit f DBA-USA dar. Da nach dieser Abkommensbestimmung entgegen dem
OECD-Konzept unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht generell aus dem
Betriebstättenbegriff ausgeklammert sind, ist es unerheblich, ob den in
dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten
nur eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt oder
nicht.
Für Zwecke der Gewinnzurechnung wird davon auszugehen
sein, dass die Leistungen der Geschäftsstelle von der US-Gesellschaft durch
fremdübliche Verrechnungspreise abzugelten sind.
Können für Tätigkeiten der
Geschäftsstelle keine geeigneten Vergleichspreise für vergleichbare
Dienstleistungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden
Geschäftspartnern festgestellt werden, wird gemäß den
OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen, AÖF Nr. 79/1986, nur die
Kostenaufschlagsmethode für die Ermittlung geeigneter Fremdpreise
herangezogen werden können.
Ob Provisionen für erfolgreiche Akquisitionen dem
Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen, müsste im Einvernehmen mit dem
zuständigen Finanzamt geklärt werden; maßgebend wird, sein, ob
sich für Tätigkeiten der genannten Art tatsächlich bereits
repräsentative Provisionssätze auf dem freien Markt herausgebildet
haben und ob hierüber aussagekräftige Nachweise erbracht werden
können.
24. November
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
InlandsbetriebstätteHilfseinrichtungHilfscharakterHilfstätigkeitenFremdüblichkeitVerrechnungspreisgrundsätzeNachweisOECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 26/65/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17957
- Gültig
- 24.11.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF