Findok · EAS-Auskünfte
EAS 673
Kein EAS für bloße Fragen der Sachverhaltsbeurteilung
geltende FassungEAS-AuskunftK 2438/5/1-IV/4/95vom 21.07.1995
Wortlaut laut Findok
Haben zwei in Österreich ansässige Personen in
der Schweiz eine GmbH gegründet, die im Ausland internationale
Finanzdienstleistungen anbietet und sollen nun von dieser schweizerischen GmbH
EDV-Arbeiten im Werkvertrag an die beiden österreichischen Gesellschafter,
die in Österreich zu diesem Zweck eine Personengesellschaft gegründet
haben, vergeben werden, so kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren
geklärt werden, ob für die Gewinnabgrenzung die
Kostenaufschlagsmethode geeignet ist und ob möglicherweise hiedurch eine
Betriebstätte der schweizerischen GmbH in Österreich begründet
wird. Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung des Falles; die hiezu
nötigen Erhebungen können nicht auf ministerieller Ebene angestellt
werden.
Wenn das wirtschaftliche Geschehen
schwerpunktmäßig so abläuft, dass die beiden Österreicher
mit dem in Österreich stattfindenden EDV-Einsatz die eigentliche Arbeit,
die der Gewinnerzielung in den beiden Gesellschaften zugrunde liegt, verrichten,
dann wird der Fall steuerlich anders zu beurteilen sein, als wenn die
Kernaufgaben in der schweizerischen GmbH erledigt werden, und diese GmbH
bloß untergeordnete EDV-Lohnarbeit nach Österreich
vergibt.
21. Juli
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 2438/5/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17021
- Gültig
- 21.07.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF