Findok · EAS-Auskünfte
EAS 506
Moskauer Repräsentanz einer österreichischen Handelsvertreter-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/75/1-IV/4/94vom 22.09.1994
Wortlaut laut Findok
Eröffnet eine österreichische
Konzerngesellschaft, die als Handelsvertreter für die übrigen
Konzerngesellschaften tätig ist, in Moskau ein Repräsentanzbüro,
so hängt die Beurteilung, ob dieses Büro als "Repräsentanz" (=
Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR anzusehen ist, von den
durch dieses Büro ausgeübten Tätigkeiten ab. Dient dieses
Büro lediglich der Informationsbeschaffung (z.B. im Bereich
Marktforschung), so wird es als bloßer Hilfsstützpunkt in Moskau
anzusehen sein, dem gemäß Artikel 4 Abs. 3 DBA-UdSSR keine
Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zukommt.
Eine andere Beurteilung könnte indessen nötig
sein, wenn dieses Büro gleichzeitig als Unternehmenseinrichtung dient, die
es einem österreichischen Unternehmensmitarbeiter ermöglicht,
monatlich etwa 1 Woche in Russland unterwegs zu sein, um dort
Geschäftsvermittlung zu betreiben; denn Geschäftsvermittlung ist
für die österreichische Konzerngesellschaft keine unterstützende
Hilfstätigkeit, sondern im Gegenteil deren eigentlicher
Unternehmensgegenstand; und wenn die Erfüllung dieser Unternehmensaufgabe
in der UdSSR unter Benutzung von Räumlichkeiten, nämlich jenen des
Moskauer Repräsentanzbüros erfolgt, so muss damit gerechnet werden,
dass dies von russischer Seite zum Anlass genommen wird, darin eine
"Repräsentanz" (Betriebstätte) im Sinn des DBA-UdSSR zu sehen. Da es
sich hiebei um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, kann auf österreichischer
Seite eine Entscheidung hierüber nicht auf ministerieller Ebene im
EAS-Verfahren getroffen werden, sondern es bedarf diese der Vorabklärung
mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt.
22.
September 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
HilfseinrichtungHilfscharakterHilfsfunktionAuslandsbetriebstättebetriebstättenbegründende Räumlichkeiten
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/75/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17552
- Gültig
- 22.09.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF