…Hauptwohnsitz wieder nach Wien, wobei die Pariser Wohnung, in der die Lebensgefährtin lebt, beibehalten wird, dann unterliegen Erträgnisse aus weiterhin gehaltenen Anteilen an französischen Investmentfonds nach Maßgabe der Regelungen des § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der…
…Schweiz die Schweiz der "Ansässigkeitsstaat", so dass gemäß Artikel 22 DBA-Schweiz der österreichische Vermögensbesteuerungsanspruch auf jene Vermögenswerte eingeschränkt wird, hinsichtlich derer das DBA dem Nicht-Ansässigkeitsstaat Besteuerungsrechte einräumt (im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen). Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen)…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
…Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer Ansässigkeit in Liechtenstein auszugehen. Eine Niederlassungsbewilligung nach Art. 33 der liechtensteinischen Personenverkehrsverordnung wird unter diesen Gegebenheiten nicht mehr gefordert werden können. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der…
…November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab 1. Februar 2000 nachfolgen werden…
…bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der…
…ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen. 22. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße Umstand, dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre…
…Arbeitsstätte vom österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird. Deutschland kann - trotz unbeschränkter Steuerpflicht kraft deutschem Zweitwohnsitz - keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sich einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits auf deutschem Staatsgebiet keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch die steuerliche Erfassung der Einkünfte kann sonach…
…20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 22. Dezember 2023, 2023-0.913.349). Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer, der seinen Hauptwohnsitz in der Nähe der…
…wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit …
…der Grenzzone) in einer anderen österreichischen Gemeinde ebenfalls in der Grenzzone, aber hier in einer Entfernung von 10 km vom Arbeitsort eine Zweitwohnung eröffnet hat. Wesentlich ist, dass sich der Hauptwohnsitz in der Grenzzone befindet und dass eine arbeitstägliche Rückkehr in eine Wohnung in der…
…16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so hat dies ungeachtet der Aufrechterhaltung des mit unbeschränkter Steuerpflicht verknüpften inländischen Wohnsitzes gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland den Verlust der steuerlichen Erfassbarkeit der stillen Reserven sowohl im Fall einer…
…lange er sich in den USA und in Österreich aufhält und ob sich der Hauptwohnsitz in den USA oder in Österreich befindet. In allen diesen Fällen können freiwillige Personenversicherungen (z.B. Prämien zu einer Krankenzusatzversicherung oder zu einer Reise-Unfallversicherung) im Rahmen der Beschränkungen des …
…österreichischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz aus den USA nach Österreich, treten die ab diesem Zeitpunkt zufließenden Kapitalerträge in die österreichische Steuerpflicht ein, weil das österreichische Steuerrecht keine dem US-Revenue Code [§ 401 (k)] entsprechende Bestimmung enthält; und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz vor Eintritt des…
…Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für allfällige in der Zeit der unbeschränkten…
…an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn steuerlich relevant ist nicht der Tag des Abschlusses des Veräußerungsvertrages sondern dessen tatsächliche Erfüllung. Wurde in dem vorgenannten Fall der Hauptwohnsitz und damit der Wohnsitz im Sinn von Artikel 16 DBA-Deutschland am 28. Dezember 1989 von Deutschland nach…
…Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab 1.1.1999 auf Grund von Artikel 21 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die Drittstaatseinkünfte von der…
…Österreich nicht der Besteuerung (sie sind lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen…