Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1142
7-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Schließt ein in der Türkei
lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem
österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis
30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum
unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und
für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden
inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen;
da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines
Progressionsvorbehaltes für allfällige in der Zeit der
unbeschränkten Steuerpflicht zufließende Auslandseinkünfte nicht
vorgesehen.
Durch die im Rahmen der beiden Arbeitnehmerveranlagungen
eintretende Jahresverteilung der jeweils nur drei Monate hindurch
zufließenden Arbeitslöhne wird sich sonach nach der geltenden
Gesetzeslage gegenüber dem vorgenommenen Lohnsteuerabzug ein beachtlicher
Progressionsabfall ergeben.
29.09.1997 Für
den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/14-IV/4/97
- Stammnummer
- 14446
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF