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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1142

7-monatiges Dienstverhältnis in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für allfällige in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht zufließende Auslandseinkünfte nicht vorgesehen. Durch die im Rahmen der beiden Arbeitnehmerveranlagungen eintretende Jahresverteilung der jeweils nur drei Monate hindurch zufließenden Arbeitslöhne wird sich sonach nach der geltenden Gesetzeslage gegenüber dem vorgenommenen Lohnsteuerabzug ein beachtlicher Progressionsabfall ergeben. 29.09.1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstvertragArbeitsortunbeschränkte SteuerpflichtProgressionsvorbehaltLohnsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 13/14-IV/4/97
Stammnummer
14446
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF