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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 102

Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/92vom 16.03.1992

Wortlaut laut Findok

Wird von einem deutschen Staatsbürger mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ein Dienstvertrag mit der österreichischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft abgeschlossen, und erfordert die Dienstausübung auch zeitweilige Aufenthalte in Deutschland, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung (sie sind lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen Arbeitstage das Besteuerungsrecht belassen würde, kommt nicht zur Anwendung. Dies deshalb, weil sie erfordert, dass der Arbeitgeber im gleichen Staat seinen Wohnsitz hat wie der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hat aber der Arbeitgeber seinen "Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Steuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellungSteuerfreistellungAuslandsentsendungArbeitskräfteentsendung183-Tage-Frist183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 1999/5/1-IV/4/92
Stammnummer
18383
Gültig
16.03.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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