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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 807

Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien

geltende FassungEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/96vom 29.01.1996

Wortlaut laut Findok

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand, dass die Kapitalerträge wirtschaftlich zumindest zum Teil als Früchte eines auch noch während der unbeschränkten Steuerpflicht zur Verfügung gestellten Geldkapitals anzusehen sind, ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant (EAS 761). Die im Jahr 1993 noch vor der Wohnsitzverlegung zugeflossenen Kapitalerträge unterliegen allerdings der österreichischen Steuerpflicht; und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz in diesem Jahr nicht mehr länger als 183 Tage in Österreich bestanden hat, da bei einer unterjährigen Verlagerung der Ansässigkeit nach Italien auch eine kurzfristige inländische "Restansässigkeit" noch die Besteuerungsrechte bei Österreich belässt. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselWohnsitzaufgabeZufluss

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 19/1-IV/4/96
Stammnummer
16761
Gültig
29.01.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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