Findok · EAS-Auskünfte
EAS 115
Wohnsitzverlegung nach Österreich im Zuge einer Anteilsabtretung in Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/92vom 08.04.1992
Wortlaut laut Findok
Wurde ein Geschäftsanteil an einer
deutschen Kapitalgesellschaft in der Weise veräußert, dass am 14.
Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der
vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung"
zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die
wirtschaftliche Verfügungsmacht
über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990
übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung
an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn steuerlich relevant ist nicht
der Tag des Abschlusses des Veräußerungsvertrages sondern dessen
tatsächliche Erfüllung.
Wurde in dem vorgenannten Fall der Hauptwohnsitz und damit
der Wohnsitz im Sinn von Artikel 16 DBA-Deutschland am 28. Dezember 1989 von
Deutschland nach Österreich verlegt, dann unterliegt ein am 1.1.1990
stattgefundener Veräußerungsvorgang nach Artikel 7 DBA-Deutschland
bereits der österreichischen Besteuerung.
8. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
WohnsitzwechselAnteilsveräußerungBeteiligungBeteiligungsveräußerungVeräußerungsgewinnVeräußerungserlös
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/16-IV/4/92
- Stammnummer
- 18544
- Gültig
- 08.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF