RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 115

Wohnsitzverlegung nach Österreich im Zuge einer Anteilsabtretung in Deutschland

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/92vom 08.04.1992

Wortlaut laut Findok

Wurde ein Geschäftsanteil an einer deutschen Kapitalgesellschaft in der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn steuerlich relevant ist nicht der Tag des Abschlusses des Veräußerungsvertrages sondern dessen tatsächliche Erfüllung. Wurde in dem vorgenannten Fall der Hauptwohnsitz und damit der Wohnsitz im Sinn von Artikel 16 DBA-Deutschland am 28. Dezember 1989 von Deutschland nach Österreich verlegt, dann unterliegt ein am 1.1.1990 stattgefundener Veräußerungsvorgang nach Artikel 7 DBA-Deutschland bereits der österreichischen Besteuerung. 8. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselAnteilsveräußerungBeteiligungBeteiligungsveräußerungVeräußerungsgewinnVeräußerungserlös

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/16-IV/4/92
Stammnummer
18544
Gültig
08.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 115 — Wohnsitzverlegung nach Österreich im Zuge einer Anteilsabtretung in Deutschland · RIS AI