…keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird…
Beauftragt eine amerikanische Firma in Österreich einen (unabhängigen) selbständigen Handelsvertreter die Geschäftsanbahnung für neue Produkte in Österreich zu übernehmen und bleiben die Aktivitäten, die der Handelsvertreter hierbei für die US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine…
Hat eine US-Gesellschaft ihr Europa-Headoffice in der Form einer Betriebstätte in den Niederlanden eingerichtet und wird von dort aus durch Einsatz von selbständigen österreichischen Handelsvertretern, die ihrerseits selbst wieder selbständige österreichische Handelsvertreter unter Vertrag nehmen, der österreichische Markt beworben, wobei keinerlei Verkaufsaktivitäten…
…im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche…
…entlastet. Eine andere Rechtslage gilt hingegen, wenn der österreichische Vertragspartner des "Agenturvertrages" nicht das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübt und wenn er außerdem infolge seiner Bindungen an das französische Unternehmen als dessen abhängiger Vertreter zu werten wäre. In diesem Fall würde gemäß Artikel 5 Abs…
…habe eine Verkaufsvollmacht oder es finden Verkaufsabschlüsse in den inländischen Räumen statt, entgegengetreten werden kann) und wenn schließlich die inländischen Räumlichkeiten teils als "Ausstellungsräume" und teils als "Auslieferungslager" deklariert werden (damit sie mit der Begründung, es handle sich um bloße Hilfsstützpunkte, nach Art. 5 Abs…
Die im Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen…
Werden von ausländischen Investoren internationale Handelsaktivitäten in der Weise organisiert, dass diese Investoren in Liechtenstein eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Handelsware auf den Weltmärkten errichtet, dann setzt die Beurteilung, in welcher Weise die aus…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…der in Österreich verheiratet ist, in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und als Handelsvertreter für eine deutsche Firma in der Schweiz und in Liechtenstein Produkte verkauft, unterliegt mit den hiefür bezogenen Einkünften grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. 27. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Eröffnet ein Handelsunternehmen, das seinen Sitz in Thailand hat, in Österreich ein Informationsbüro, zu dessen Aufgaben lediglich Werbung und Produktinformation zählt, so stellt dieses Büro wohl nach innerstaatlichem Recht, nicht aber nach Artikel 5 Abs. 2 lit. e DBA-Thailand, eine Betriebsstätte dar. Durch die…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine …
Führt ein in Russland ansässiges Unternehmen Agenturtätigkeiten (Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA…
…nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z. 18 UStG von S 300.000,- überschritten wird, würde inländische Umsatzsteuerpflicht für die deutschen Handelsvertreter eintreten. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Eröffnet eine österreichische Konzerngesellschaft, die als Handelsvertreter für die übrigen Konzerngesellschaften tätig ist, in Moskau ein Repräsentanzbüro, so hängt die Beurteilung, ob dieses Büro als "Repräsentanz" (= Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR anzusehen ist, von den durch dieses Büro ausgeübten Tätigkeiten…
Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…
…wird die Funktion der österreichischen GmbH vermutlich die eines Eigenhändlers sein, der der gesamte aus der Handelstätigkeit erzielte Gewinn zugerechnet werden muss. Sollte demgegenüber die Funktion der inländischen GmbH jener eines Kommissionärs vergleichbar sein, der im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung die Verkäufe durchführt…
Ist ein österreichischer Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften über Därme zwischen russischen und kasachischen Fleischverarbeitungsunternehmen einerseits und Darmlieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben…
…Spedition erbracht werden, keine Betriebstätte in Deutschland begründet. Der Umstand, dass unabhängige und selbständig tätige Handelsvertreter Zugang zu diesem Auslieferungslager haben, führt nicht dazu, dass hiedurch eine deutsche "Vertreterbetriebstätte" begründet wird (Hinweis auf EAS 238 und EAS 800 sowie die Bestätigung der Auffassung, dass Ziffer…