…inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht Umstände bekannt sind, die eine steuerliche Zurechnung an die deutschen Anleger in Frage stellt (z.B. weil bekannt ist, dass es sich bei den Anlegern um bloße "Strohmänner" handelt), werden die in Rz 7775 ff bzw. 8023…
…vom Bestand einer inländischen Betriebstätte ab. Diese Auffassung wurde bereits in EAS 610 (inländische Studioaufnahmen durch eine holländische Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) vertreten. Die irische Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch…
…einem österreichischen Veranstalter zu einer Produktion einer Opernaufführung mit ausländischen Schauspielern verpflichtet und diese sodann dem österreichischen Veranstalter "verkauft", für jene Steuerschulden herangezogen werden kann, die nach innerstaatlichem und nach internationalem Recht die in Österreich auftretenden Künstler trifft. Nach österreichischem innerstaatlichem Recht hängt die Haftung…
…das sich gegenüber einem österreichischen Veranstalter zu einer Mitwirkung des französischen Künstlers verpflichtet, für jene Steuerschulden herangezogen werden kann, die nach innerstaatlichem und nach internationalem Recht den in Österreich auftretenden französischen Künstler treffen. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht hängt die Haftung ausländischer Unternehmer nicht davon ab…
…zu Art. 10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch…
…sich in einem solchen Fall die KEG der Beurteilung der deutschen Steuerverwaltung angeschlossen hat, dann erscheint es rechtlich bedenklich, wenn die KEG ohne vorheriger Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden…
…100 Abs. 2 EStG der Schuldner der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge (das wäre bei der angenommenen Gestaltung der inländische Sportverband und nicht der die körperliche Auszahlung vornehmende Veranstalter) zur abgabenrechtlichen Haftung heranzuziehen ist. Auf weitere Fragen kann im gegebenen Zusammenhang erst eingegangen werden, wenn sich…
…wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Untersuchung unterzogen werden. Aber selbst wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die in Rede stehenden Entgelte nicht dem deutschen Unternehmen, sondern unmittelbar dem österreichischen Sportler als dessen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind, würde dadurch keine Haftung des österreichischen Unternehmens für einen unterlassenen Steuerabzug…
… 100 Abs. 2 EStG 1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom Veranstalter (Schuldner der Einkünfte) einzieht und sodann an den Künstler weiterleitet, vermag solange keine abgabenrechtliche Haftungsverpflichtung…
…im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA…
…in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten eines ihrer Gesellschafters eine solche Haftung übernimmt (sonach Ausschüttung in Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu sehen ist). Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer Gesellschafter/Gesellschaft…
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
…Aus einem Universitätsgutachten ist aber begründet zu entnehmen, dass die irische Gesellschaft, die mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Gesellschaftskapital ausgestattet ist, im Hinblick auf die Haftung der Gesellschafter insoweit starke Wesenszüge einer österreichischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft mit unbeschränkter Haftung, nicht jedoch einer transparenten Personengesellschaft aufweist…
…die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings vorausgesetzt, dass die Produktionshonorare tatsächlich steuerlich als Einkünfte einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft anzusehen sind (Nachweis durch eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung und Überweisung der Honorare…
…Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung keine materiellrechtliche Voraussetzung für eine abkommensgemäße Entlastung der ausländischen Künstler von der inländischen Besteuerung darstellt. Allerdings trifft einen österreichischen Verein…
…eine Rechnung über 8.000 DM zuzüglich Agenturprovision von 1.600 DM, dann kann die Filmproduktionsgesellschaft nur für einen 20-prozentigen Steuerabzug von 8.000 DM zur Haftung herangezogen werden (bzw. 25%, wenn der Betrag ohne Steuerabzug ausgezahlt worden ist). Da das DBA-Frankreich eine…
…werden können, wenn es unter den gegebenen Umständen den österreichischen Lizenzgebührenzahler auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zur Haftung für die vorenthaltene österreichische Abzugssteuer heranzieht. Denn eine Unterlassung des Steuerabzuges unter Berufung auf entgegenstehende Vorschriften des DBA-Großbritannien wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn…
…Filmproduktionsunternehmen, sondern zwischen den Schauspielern und den ausländischen "Agenturen" zustandekommen (die diesfalls nicht als "Agentur" im technischen Sinn tätig werden). Welche dieser beiden Gestaltungsformen tatsächlich vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage und kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; hier ist nur soviel dazu anzumerken, dass…
…das Gastspiel eines US-Orchesters. Sind Artisten ("Künstler" iSd DBA) durch Werkvertrag engagiert worden, dann trifft die österreichische Veranstalterin die Haftung für den Steuerabzug hinsichtlich des "Künstleranteils" (der in der Vergütung an die spanische Produktionsgesellschaft enthalten ist und offengelegt werden muss). Wird mit einem in…
…unbeschränkter Haftung der Partner)]. Ein Vertrag über eine bloß stille Beteiligung kann sonach in den VAE keine Personengesellschaft begründen. Wohl sieht Art. 7 Abs. 8 des Abkommens vor, dass auch "steuerlich gleichbehandelte Personenvereinigungen" dem Betriebstättenstaat ein Besteuerungsrecht vermitteln könnten, doch scheidet für die VAE eine…