…der KG gezahlten Pension das Besteuerungsrecht in Anspruch, dann würde dies von Österreich ungeachtet des Umstandes anerkannt, dass ab dem Wirksamwerden des neuen Abkommens (1. Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer-Pensionen in den Ansässigkeitsstaat wechselt. 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…für Pensionszahlungen maßgebende Artikel 18 Vorrang hat, weil in Artikel 16 Abs. 2 nur eine Vorrangstellung gegenüber Artikel 14 (Gesellschaftergeschäftsführer) und 15 (Dienstnehmergeschäftsführer) vorgesehen wurde, ist mit Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Wohl weist EAS 2405 darauf hin, dass der Entwurf eines Anwendungsschreibens zum DBA…
Die Frage, ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11…
…österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort ausgeübt, an dem die betreffende Gesellschaft…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
Haben zwei griechische Staatsbürger in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
…in Österreich mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt auch für einen zu 10% beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Sofia. Denn in einem derartigen Fall, wenn sonach in Österreich lediglich "auf dem Papier" eine GMBH als Arbeit- bzw. Auftraggeber auftritt…
…Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er…
…eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen…
…der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft…
…Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit…
…wird, daß das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland (im Fall von Dienstnehmer-Geschäftsführern) oder gemäß Artikel 8 Abs. 1 (im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht…
…deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten, Firmenpensionen, dann zählen diese Pensionen idR auf österreichischer Seite zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der bereits erwähnten Verständigungsvereinbarung des Jahres 1986 ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht…
…der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft"…
…Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: "Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf…
…der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft"…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
…Eigenschaft als Geschäftsführer für die deutsche GMBH tätig, kann als international abgesichert angesehen werden, dass insoweit an den Bezügen des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Bisher nicht mit der deutschen Seite abgesprochen ist allerdings die Frage, was zu geschehen hat, wenn der deutsche Gesellschaftergeschäftsführer auf…
…im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gem…