Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2236
Griechischer Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Kleinst-GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/03vom 20.02.2003
Wortlaut laut Findok
Haben zwei griechische Staatsbürger
in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich
über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren
Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer
vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der
beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch dann,
wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist
und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in Deutschland ansässige
Geschäftsführer nicht aber der andere (in Griechenland ansässige)
Geschäftsführer eine ausreichende Verfügung über dieses
Zimmer hat.
Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden
Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten
korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen.
Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung, die
zuständigkeitshalber dem zuständigen Finanzamt überlassen werden
müssen.
Sollte der griechische Geschäftsführer der
Auffassung sein, dass Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, dann kann
er diese Frage zum Gegenstand eines Verständigungsverfahrens mit
Griechenland machen. Dieses Verfahren müsste im Ansässigkeitsstaat,
sonach in Griechenland, beantragt werden.
20. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
- Art. 15 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Gesellschafter-GeschäftsführerGeschäftsführerbezugGeschäftsführerbezügeBetriebstättefeste Einrichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 46/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36188
- Gültig
- 20.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF