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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2236

Griechischer Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Kleinst-GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/03vom 20.02.2003

Wortlaut laut Findok

Haben zwei griechische Staatsbürger in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch dann, wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in Deutschland ansässige Geschäftsführer nicht aber der andere (in Griechenland ansässige) Geschäftsführer eine ausreichende Verfügung über dieses Zimmer hat. Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung, die zuständigkeitshalber dem zuständigen Finanzamt überlassen werden müssen. Sollte der griechische Geschäftsführer der Auffassung sein, dass Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, dann kann er diese Frage zum Gegenstand eines Verständigungsverfahrens mit Griechenland machen. Dieses Verfahren müsste im Ansässigkeitsstaat, sonach in Griechenland, beantragt werden. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Gesellschafter-GeschäftsführerGeschäftsführerbezugGeschäftsführerbezügeBetriebstättefeste Einrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 46/1-IV/4/03
Stammnummer
36188
Gültig
20.02.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF