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EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 1754Über Treuhandschaften gehaltene Rechte an inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/31-IV/4/0007.11.2000

…1 zu gewähren ist (Hinweis auf EAS 1621). Aber selbst wenn dies auf deutscher Seite anders gesehen würde, liegen zumindest "Nutzungsrechte an österreichischem unbeweglichem Vermögen" vor, deren Übergang diesfalls gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 1329Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in eine ungarische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 258/1-IV/4/9830.09.1998

…der inländischen GmbH) keine steuerlichen Konsequenzen aus; die steuerlichen Folgerungen in Ungarn bestimmen sich nach innerstaatlichem ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich…

EAS 1441Gewillkürtes Betriebsvermögen deutscher Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 437/1-IV/4/9915.04.1999

… 4 EStG zu ermitteln, dann sind Einkünfte aus einer im gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft gehaltenen 15%igen AG-Beteiligung (deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der deutschen Personengesellschaft einzubeziehen. Die Beteiligung steht diesfalls im steuerlichen Privatvermögen des österreichischen Beteiligten. Bei…

EAS 3362Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-VI/8/201705.09.2017

…eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, der Gewährung der oa. Privilegien entgegenstehen, zumal die oa. völkerrechtlichen Übereinkommen in diesem Zusammenhang keine Differenzierung treffen. Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung…

EAS 3088Anwendung der Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz auf einbringungsgeborene Genussrechte mit negativen Anschaffungskosten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2420-IV/4/200921.09.2009

Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurde hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer…

EAS 3034Einbringung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3445-IV/4/200821.01.2009

…von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von…

EAS 310Österreichische Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/9311.10.1993

…die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld- und kreditwirtschaftliche Unternehmen angestellt, weil dort die Gewährung und Entgegennahme von Krediten…

EAS 709Kreis der DBA-begünstigten Banken im DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/71/1-IV/4/9501.09.1995

…Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht werden, dass die zentralstaatlich kontrollierten Banken der beiden Staaten bei ihren internationalen Kreditvergaben von…

EAS 951Stock-Options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 35/4-IV/4/9610.10.1996

…dass dann, wenn mit der Zuteilung von Stock-Options kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist…

EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen Anteilen der Buchwert der eingebrachten Beteiligung als Anschaffungskosten der neuen Anteile gilt und im Falle des Verzichtes auf Gewährung von Anteilen an der französischen Tochterkapitalgesellschaft nach § 19 Abs 2 Z 5…

EAS 2769Veräußerung der Anteile an einer tschechischen vermögensverwaltenden v.o.s.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0552-IV/4/200609.11.2006

…Tschechien noch vor der geplanten Veräußerungstransaktion in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, dann geht damit die Liegenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die Kapitalgesellschaft über und löst nach österreichischem Recht in den Händen der österreichischen Gesellschafter eine Realisierung der stillen Reserven aus; und zwar ungeachtet des Umstandes…

EAS 1124Klientenstockübertragung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9711.08.1997

…zu werden, da hiefür eine eingehendere Durchleuchtung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorgenommen werden müsste. Sollte der Kundenstock im Wege einer steuerlich anzuerkennenden Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16…

EAS 2895Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1702-IV/4/200729.10.2007

…GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…

EAS 2278Mittelbar gehaltenes Fruchtgenussrecht eines deutschen Immobilienfonds an einer österreichischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/4-IV/4/0323.04.2003

…an Grundstücken zufließen, im vorliegenden Fall sonach die auf Risiko der Fruchtgenussberechtigten aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte, unterliegen gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich und sind in Deutschland korrespondiernd dazu von der Besteuerung freizustellen. Sollte das Fruchtgenussrecht veräußert werden, dann fällt…

EAS 1017Zuzug nach widerrufbarer Vermögensschenkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/9710.02.1997

…Es wird um Verständnis gebeten, dass der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht nur aus schenkungssteuerlicher Sicht, sondern auch aus einkommensteuerlicher Sicht eine Fülle von Fragen aufwirft, wobei möglicherweise auch auf wechselseitige Verknüpfungen zwischen den beiden Rechtsbereichen Bedacht zu nehmen ist, sodass im EAS-Verfahren…

EAS 2673Veräußerung eines Anteils an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0736-IV/4/200523.11.2005

…Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…