…Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in Deutschland ansässige Dienstnehmer einer französischen Kapitalgesellschaft neben seinen Aufgaben in der deutschen Zweigniederlassung künftig auch die Aufgabe der Geschäftsführung in der österreichischen Zweigniederlassung, dann bleibt die französische Kapitalgesellschaft sein Arbeitgeber. Die…
…österreichischen Muttergesellschaft stehen, wäre weiters zu prüfen, ob der österreichischen Muttergesellschaft seitens der Auslandstochtergesellschaften zur Ausführung ihrer konzerninternen Dienstleistung (Geschäftsführung) Räumlichkeiten in einer Weise zur Verfügung gehalten werden, dass diese als Betriebstätten (der Muttergesellschaft) im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu werten sind. Auch die…
Übernimmt eine schweizerische Gesellschaft die Geschäftsführung für ihre österreichische Tochtergesellschaft und entsendet sie zu diesem Zweck einen ihrer leitenden Mitarbeiter laufend nach Österreich (40% seiner Arbeitszeit sind dieser auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Geschäftführertätigkeit gewidmet), so erbringt die schweizerische Muttergesellschaft hiedurch ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Assistenzleistung…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
…Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…
…Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Beratungsvertrag ab, demzufolge die deutsche Gesellschaft sich zu Folgendem verpflichtet, a) Beratung in allen technischen und kaufmännischen Angelegenheiten; b) Beratung bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben; c) Beantwortung von Kunden- und Lieferantenanfragen…
…durch 6 Monate hindurch Geschäftsführungstätigkeiten erbracht, so gilt dies nach Maßgabe des Artikels 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien als "Dienstleistungsbetriebstätte" jenes österreichischen Unternehmens, das durch seine Mitarbeiter diese Geschäftsführungstätigkeiten erbringt. Übernimmt daher die österreichische Muttergesellschaft einer tschechischen Tochtergesellschaft deren Geschäftsführung und wird diese…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…
In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige…
…7). Wird daher der Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft damit betraut, auch die Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft zu besorgen und wird hiefür als Gestaltungsweg jener eines zweiten steuerlichen Dienstverhältnisses zur deutschen Tochtergesellschaft gewählt, so gewährleistet diese Gestaltungsform deckungsgleiche Beurteilungen nicht nur auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens…
…so greift aber doch Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch…
Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht…
…ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich…
Geschäftsführungsvergütungen, die ein in Israel ansässiger Geschäftsführer von einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 22 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg…
Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Vorsitzender des mit der Geschäftsführung betrauten Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft, findet nach den im OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz…
Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…