RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 592

Geschäftsführung österreichischer Tochter-GmbHs schweizerischer AGs

geltende FassungEAS-AuskunftR 853/1/1-IV/4/95vom 16.03.1995

Wortlaut laut Findok

Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Die Anwendung der Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 DBA-Schweiz wird vor allem deshalb nicht in Betracht kommen, weil sich die Geschäftsführer vermutlich nicht arbeitstäglich an ihren österreichischen Arbeitsplatz begeben. Im Allgemeinen wird wohl davon auszugehen sein, dass dem Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH auch ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte" des schweizerischen Arbeitgebers in Österreich zu werten sein. Dies hat zur Folge, dass die "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung kommt und dass weiters die österreichische Steuerpflicht im Wege des Lohnsteuerabzuges (durch die schweizerische AG und nicht durch die österreichische GesmbH) vorzunehmen ist. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Geschäftsleitung im InlandGesellschafter-GeschäftsführerGeschäftsführervergütungGeschäftsführerbezügeGeschäftsführertätigkeitGrenzgängerGrenzgänger-GeschäftsführerInlandsbetriebstättebetriebstättenbegründende Räumlichkeiten183-Tages-Frist183-Tage-FristLohnsteuerLohnsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
R 853/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17233
Gültig
16.03.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF