Wird in Österreich in einem 12 Monate übersteigenden Zeitraum ein Kraftwerk errichtet, wobei unter der Führung einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Zusammenarbeit mit einer slowakischen Kapitalgesellschaft stattfindet, deren Mitwirkung an der Bauführung aber weniger als 12 Monate andauert, dann ist für die Beurteilung, ob die slowakische…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…
…ein solcher "wörtlicher Wegzug" indessen nicht stattgefunden hat, würde bei einer solchen wörtlichen Auslegung die Auslands-Privateinlage eine sofortige Steuerpflicht der stillen Reserven auslösen. Eine solche wörtliche Auslegung würde aber die Gesetzesbestimmung in Konflikt mit Gemeinschaftsrecht bringen, da ihr dann eine diskriminierende Wirkung zugeschrieben wird…
…Völkerrecht, 4. Auflage, S 96). Dazu zählt daher auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV) vom 25. März 1957 in der jeweils geltenden Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei…
Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…
Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…
Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG 1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG…
Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
Leben zwei österreichische Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß…
Für die Beurteilung der Frage, ob ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss von österreichischen Kapitalgesellschaften im Ausland bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft zu behandeln ist, wird an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des…
Für die Beurteilung der Frage, ob ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss von Personen im Ausland bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft zu behandeln ist, wird an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des…
Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v. 13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die…
…deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch dann, wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in Deutschland…
Wirkt ein deutsches Theater, dessen Gemeinnützigkeit seitens der deutschen Steuerbehörden bestätigt worden ist, an inländischen Gemeinschaftsveranstaltungen mit einer österreichischen Theater-Betriebs-GmbH mit, dann unterliegen die hierfür dem deutschen Theater gezahlten Pauschalvergütungen keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Artikel 17 Abs. 3 in…
…der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt, wenn eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür…
…3.10.2006, C-290/04) einerseits und Gerritse (EuGH 12.6.2003, C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie…
…Personengesellschaft ist im Bereich der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in Österreich nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind ausschließlich die Gesellschafter, die gemeinschaftlich die Gewinne der Personengesellschaft erzielen und ihr Vermögen halten. Sind an der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese die inländische Steuerpflicht…
…Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000…